Steuerabzug für Krankenversicherung
Einen Schritt weiter durch den Instanzenweg ist das "Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung". Der Finanzausschuss des Bundesrates gab eine Beschlussempfehlung für die Änderung der bisherigen steuerlichen Regelungen ab 2010 ab. Ab diesem Zeitpunkt sollen Selbstständige und Arbeitnehmer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich absetzen können, da es sich nach BVG-Entscheidung dabei um Teile des steuerlich zu verschonenden Existenzminimums handelt. Gesetzlich und privat Versicherte sind dabei gleichgestellt. Im Gegenzug wird die Abzugsfähigkeit für andere Vorsorgeaufwendungen reduziert. Der Finanzausschuss empfahl, für die Einführung pauschalierter Abzüge zu stimmen, wobei ein Basis-Krankenversicherungs-Schutz als Berechnungsgrundlage dienen soll. Dieser Basiswert soll um sieben Prozent für vereinbarte Wahlleistungen zur Chefarztbehandlung, 1,5 Prozent für vereinbarte Wahlleistungen zur stationären Unterbringung, sechs Prozent für vereinbarte Zahnersatzleistungen angehoben werden.
(mmh/map)
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