"Pay for Performance" oder kurz "P4P" lautet eine der Zauberformeln, mit der Experten die Kosten im Gesundheitswesen in den Griff bekommen wollen: Die Vergütung für Ärzte soll an die Qualität der medizinischen Versorgung gekoppelt werden. Dieses Vergütungsmodell sollte im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung jedoch die Ausnahme bleiben - zu diesem Schluss kommt ein Gutachten, dass die Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums erstellt hat. Die BQS sieht hier P4P-Verträge nur als Nischenanwendung, etwa für Disease-Management-Programme. Als eines der grundsätzlichen Probleme sieht das Gutachten die Abstimmung von Qualitätsindikatoren und Vergütungsanreizen aufeinander, damit es nicht zu kurzfristiger Erfolgsorientierung und entsprechender "Optimierung" beim Patientenstamm der Praxis kommt. Zudem ist in anderen Gesundheitssystemen, die P4P seit längerem in größerem Umfang einsetzen, ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen diesem Modell und einer Qualitätssteigerung nicht belegt.
(mmh/map)
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