Selektivverträge gelten als ein Mittel, die Kosten der Gesundheitsversorgung zu sichern: Kassen können sich Leistungserbringer herauspicken und so zumindest in der Theorie mehr Qualität für weniger Geld sichern.^ Andererseits lassen sich diese Vereinbarungen, so eine aktuelle Studie des Berliner IGES-Instituts, auch als reines Sparinstrument auf Kosten der Patienten einsetzen. Die Untersuchung zeigt, wie groß das Risiko dafür ist und nennt Wege zu dessen Vermeidung. Nach Ansicht der Experten sind Selektivverträge grundsätzlich ein geeignetes Mittel auch im stationären Bereich, bedürfen jedoch einer Regulierung anhand einheitlicher Kriterien. Zudem bringt ihr Einsatz nicht nur Vorteile. Bei der klinischen Versorgung müssten Patienten etwa künftig längere Wege in Kauf nehmen. Bei Arzneimitteln sieht die Studie begrenzte Einsatzmöglichkeiten für Selektivvereinbarungen. Nur ein Teil der gängigen Wirkstoffgruppen sei uneingeschränkt substituierbar. Für andere Wirkstoffe schlägt die Studie eine Quotenregelung vor.
(mmh)
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