Mit seiner Entscheidung zur Patientenverfügung hat der Bundestag die Priorität des Patientenwillens jetzt festgeschrieben. Während das Gesundheitsministerium den Schlusspunkt unter jahrelanges Ringen als Erfolg sieht, bemängelt die Bundesärztekammer das am 18. Juni beschlossene Gesetz als für die medizinische Praxis problematische "Pseudoregelung". Die individuelle Patientenverfügung soll sicherstellen, dass Behandlungen dem Patientenwillen Rechnung tragen, auch wenn ein Patient nicht mehr entscheidungsfähig ist. Die Kritik der ärztlichen Standesvertretung richtet sich auf den universellen Geltungsanspruch des Gesetzes. Die individuelle Position der Betroffenen sei viel zu unterschiedlich, um mit einem übergreifenden Gesetz geregelt werden zu können, so BÄK-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe. Die neue Regelung setze Rechtsunsicherheit an Stelle der früheren Rechtsklarheit und richte so mehr Schaden an als sie nütze. Die BÄK fordert unter Berufung auf eigene Grundsätze zur Patientenverfügung, das Thema grundlegend aufzuarbeiten.
(mmh)
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