Praxisnetze sollen in der Gesundheitsversorgung eine erheblich größere Rolle als bisher erhalten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert eine Verankerung der Vernetzung im Kollektivvertrag, um die Planungssicherheit für die Beteiligten zu erhöhen. Für die Einbindung in die Regelversorgung sei allerdings eine gesetzliche Aufgabenzuweisung an den Spitzenverband der Krankenkassen erforderlich. Die Erfahrungen im Lauf der vergangenen 15 Jahre, so die KBV, zeigten, dass Praxisnetze ein Innovationsmotor in der Verbindung zwischen Praxis und Klinik seien. Deshalb sollten Netze als Element der sektorübergreifenden Versorgungssituation der Normalfall werden. Zur Unterstützung des Konzepts müssten pfadgestützte Behandlungsabläufe entwickelt werden. Ebenso zu klären sei die Vereinheitlichung der IT-Anforderungen. Weiterhin fordert die KBV die Einführung spezifischer Vergütungsregeln für die Arbeit im Praxisnetz. Aktuell sind in Deutschland rund 20.000 Ärzte in rund 800 Praxisnetzen organisiert.
(mmh)
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