Einen gemeinsamen Beschluss zur Stärkung des Datenschutzes im Sozial- und Gesundheitswesen haben die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern auf ihrer Herbsttagung in Bremen gefasst. Damit wollen sie der zunehmenden Datensammlung durch Krankenkassen und andere Sozialleistungsträger entgegentreten. Diese würden „über das erforderliche Maß hinaus“ Gesundheitsdaten gesetzlich Versicherter erheben. Weiteren Handlungsbedarf sahen die Datenschützer bei Online-Anwendungen, sowie dem Outsourcen von Datenverarbeitung im Gesundheitswesen. Sie fordern deshalb, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Basis aller Neuentwicklungen sein muss. Die Telematikinfrastruktur müsse auch beim Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte eine sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gewährleisten. Als größte Schwachstelle wurden unzureichende Datenschutzregeln beim Einsatz technischer Dienstleister durch Leistungserbringer gesehen. Derartige Regelungen würden nach Ansicht der Datenschützer auch das Haftungsrisiko für Ärzte verringern.
(mmh)
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