Multiresistente Keime gehören in immer mehr Krankenhäusern zum Alltag, mit dramatischen Folgen nicht nur für die betroffenen Patienten. Künftig sollen auch niedergelassen Ärzte den Kampf gegen methicillin-resistente Staphylococcus-aureus-Stämme (MRSA) unterstützen. Die mittlerweile vom Bundesrat verabschiedete Neufassung des Infektionsschutzgesetzes sieht vor, dass ab Anfang 2012 Haus- und Fachärzte die ambulante Diagnose und Behandlung von MRSA-Opfern übernehmen sollen. Das Honorar für diese Betreuung soll der Gemeinsame Bundesverband dem neuen Gesetz zufolge bis Ende Oktober dieses Jahres festgelegt haben. Die auf zwei Jahre befristete Möglichkeit zur gesonderten Berechnung der Betreuung soll verlässliche Daten zur ambulanten MRSA-Therapie lieferen. Als weiterer Baustein im Abwehrkampf gegen multiresistente Erreger sollen Maßstäbe für klinische Hygienestandards erarbeitet werden sowie eine am Robert Koch-Institut angesiedelte Kommission dafür sorgen, das Risiko neuer Resistenzen durch Verringerung des Antibiotika-Einsatzes zu verringern.
(mmh/map)
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