Korruption, Abrechnungsbetrug und Manipulationen bei Abrechnungen im Gesundheitswesen

Laut dem aktuell veröffentlichten Bericht (Zeitraum 2018/2019) des AOK-Bundesverbandes zum Fehlverhalten im Gesundheitswesen sind das rund zehn Millionen Euro mehr als im vorangegangenen Berichtszeitraum 2016/2017. Zum zweiten Mal in Folge ist damit ein Höchststand erreicht worden. "Wir müssen jedoch von einer weitaus höheren Dunkelziffer ausgehen. Die Folgen sind nicht nur für die AOK-Gemeinschaft beträchtlich", sagt Dr. Volker Hansen, Aufsichtsratsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes für die Arbeitgeberseite. Durch die Verfolgung von Fällen, die in den elf AOKs aufgedeckt und zur Anzeige gebracht wurden, konnte das Geld direkt wieder der Kranken- und Pflegeversicherung zurückerstattet und damit zur Versorgung der Mitglieder und Familienversicherten eingesetzt werden. Bei der Nachverfolgung hat die AOK-Gemeinschaft in den Jahren 2018/2019 Schäden von mehr als 37 Millionen Euro für ihre Versicherten zurückgeholt, die durch Fehlverhalten im Gesundheitswesen entstanden sind.

Stark steigende Fehlverhalten im Gesundheits- und Pflegebereich gefährdet die Patientensicherheit und entzieht der Versorgung viel Geld

In den Jahren 2018 und 2019 wurden innerhalb der bundesweiten AOK-Gemeinschaft insgesamt mehr als 11.000 neu eingegangene Hinweise auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen erfasst. Mit den neuen Hinweisen und den noch nicht abgeschlossenen Fällen aus der vorangegangenen Berichtsperiode haben die elf AOKs mehr als 15.000 Fälle verfolgt. Neben dem Leistungsbereich, in dem der Schaden für die AOKs entstanden ist, wird im vorliegenden Bericht erstmals auch berücksichtigt, welchem Bereich der Verursacher des Schadens zuzuordnen ist. Bei mehr als 1500 neuen Fällen (16 Prozent) ist die Staatsanwaltschaft informiert worden. Dabei handelt es sich um Fälle, bei denen nach Ansicht der AOK ein Anfangsverdacht auf eine strafbare Handlung besteht. Im Vergleich zum Berichtszeitraum 2016/2017 sind das fast 100 Fälle mehr.

Bereich 1: Pflegeleistungen und Häusliche Krankenpflege

Ein besonders starker Anstieg wurde im Bereich der Pflegeleistungen verzeichnet. Die Summe der Forderungen ist hier von 7,5 Millionen Euro um 69,2 Prozent auf 12,69 Millionen Euro gestiegen. Davon entfallen allein 9,78 Millionen Euro auf Fehlverhaltensfälle in der Häuslichen Krankenpflege.

Bereich 2: Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Krankenhausbehandlung und ärztliche Leistungen

An zweiter Stelle steht mit 8,78 Millionen Euro der Bereich Arzneimittel, gefolgt von den Bereichen Heilmittel (4,46 Millionen Euro) und Krankenhausbehandlung (3,81 Millionen Euro). Darunter rangieren beispielsweise Hilfsmittel (1,87 Millionen Euro) und ärztliche Leistungen (1,39 Millionen Euro).

Änderungsbedarf im Apothekenrecht.

Nach Meinung der Autoren wäre es sinnvoll insofern, dass die Apothekerinnen und Apotheker dazu zu verpflichten, bei der Buchung der Warenabgabe im Datensatz des Datenträgeraustauschs im Rahmen der Apothekenabrechnung die Buchungsnummer elektronisch zu übermitteln.

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