Die zum 1. Januar offiziell eingeführten Allgemeinen Kodierrichtlinien (AKR) blieben bis auf Weiteres ein Provisorium: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Gesetzliche Krankenkassen konnten sich für die endgültige Umsetzung nicht auf einen Standard einigen. Die KBV favorisiert dabei ein Modell, das die Morbidität bundesweit möglichst exakt abbilden soll, ohne die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten mit übermäßigem Dokumentationsaufwand zu belasten. Aufgrund der weitreichenden Überschneidung der Dokumentation per ICD-10-GM und AKR soll nach den Vorstellungen der KBV nur ein Teil der Ärzte die AKR anwenden und für ihren Mehraufwand entschädigt werden. Anhand dieser Stichproben sollen dann die Gesamtdaten bundesweit und regional hochgerechnet und als Grundlage für die Vergütungen genutzt werden. Bemängeln allerdings die Kassen die Kodierqualität, sind weitere Prüfungen vorgesehen. Dann soll auf regionaler Ebene ein Erfüllungsgrad als Maßstab für die Kodierqualität definiert werden, wobei sich je nach Fehlerrate der Morbi-Zuschlag verringern kann.
(mmh/map)
Praktischer ICD-10-Wegweiser der KBVZurück zur Startseite