Die erste Version der Gesundheitskarte ist noch nicht komplett implementiert, da steht schon deren Weiterentwicklung in den Startlöchern: Die federführende Gematik hat die Spezifikation für die zweite Generation der elektronischen Gesundheitskarte verabschiedet. Hauptgrund sind gestiegene Sicherheitsanforderungen. Das auf den aktuellen Karten eingesetzte Verschlüsselungsverfahren ist nur bis 2017 zugelassen. Eine starke, asymmetrische AES-Verschlüsselung soll dieses Manko beheben. Außerdem sollen die neuen Karten für das kontaktlose Auslesen via RFID-Chip nach Eingabe einer CAN-Nummer vorbereitet sein. Eine wichtige Neuerung ist, dass die bisherige Zweiteilung der Zugangsdaten in eine „Praxis-PIN“ und eine „PIN@Home“ mit dem Generationswechsel Geschichte sein wird. Stattdessen soll der Patient entscheiden, welche Daten er Arzt, Apotheker oder Leistungserbringer zugänglich machen will. Dazu sollen für die einzelnen Heilberufe spezifische Rollen mit jeweils unterschiedlichen Zugriffsrechten definiert werden.
(mmh/map)
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