Die Gebührenordnung für Ärzte gilt seit langem als reformbedürftig. Einen neuen Vorstoß in diese Richtung planen die privaten Krankenversicherer: Der PKV-Dachverband hat ein Konzept für eine systematische Modernisierung der GOÄ entwickelt. Dabei soll der bislang für die Höhe des ärztlichen Honorars wesentliche Multiplikationsfaktor stark an Bedeutung verlieren. Stattdessen soll aus der GOÄ eine betriebswirtschaftlich kalkulierte Referenzgebührenordnung entstehen, bei der ein Teil der Leistungen per Pauschalhonorar vergütet werden soll. Der Verband schlägt dafür eine Aufteilung in nach unterschiedlichen Kriterien vergütete Leistungstypen vor. Bei Gesprächen, Untersuchungen und vergleichbaren Leistungen soll der Zeitaufwand des Arztes direkt honoriert werden. Diagnostische Einzelleistungen dagegen sollen den PKV-Vorstellungen in einen technischen und einen ärztlichen Teil gesplittet werden, wobei der Faktor dann nur noch bei letzterem zum Tragen kommt. Daneben sind Leistungskomplexe für umfangreichere Behandlungen vorgesehen.
(mmh)
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