Für Aufregung sorgte vor kurzem der im Zusammenhang mit der GOÄ-Novelle genannte Wert von 1,32 Euro pro Arztminute. Nun gibt die Bundesärztekammer vorläufige Entwarnung: Der Umbau der Ärztlichen Gebührenordnung für Ärzte wird erst in Angriff genommen, wenn die Beratungen zur Neuordnung der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) mit dem Bundesgesundheitsministerium abgeschlossen sind. Die BÄK hat sich für eine betriebswirtschaftliche Basisbewertung privatärztlicher Leistungen ausgesprochen, bezeichnet jedoch den kursierenden Richtwert von 1,32 Euro als "aus dem Zusammenhang gerissen". Die Bundesärztekammer orientiert sich bei ihrem Vorschlag am Vorbild der Schweiz und kritisiert im Gegenzug die "Mangelverwaltung in der GKV". Analog zum Schweizer Tarmed wurde nicht nur der Arztminutenpreis gewählt, sondern auch die zusätzliche Komponente des technischen Leistungsanteils. Daneben betont die BÄK, dass der Gebührenrahmen mit einem durchschnittlichen Steigerungsfaktor von 2,3 und einem Spitzenwert vom 3,5-fachen nach wie vor im GOÄ-Modell enthalten ist.
(mmh)
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