Die seit 2008 diskutierte Möglichkeit zur grenzüberschreitenden Arztwahl hat das Europäische Parlament jetzt in Gesetzesform gegossen. Die neue Regelung konkretisiert die bisher vagen Rechte von EU-Bürgern für medizinische Behandlungen im Ausland. Patienten erhalten damit die Kosten für Behandlungen in anderen Ländern erstattet, sofern sie auf die erbrachten Leistungen auch in ihrem Heimatland Anspruch haben; bezahlt wird dabei entsprechend der heimischen Regelsätze. Vor allem bei ambulanten Behandlungen haben hier Patienten die Möglichkeit zur freien Arztwahl. Bei stationären, hoch spezialisierten oder besonders aufwendigen und teuren Behandlungen können die Leistungsträger dagegen eine Vorabgenehmigung zur Auflage machen. Profitieren von dem neuen Gesetz können Patienten, die zuhause auf einer langen Warteliste stehen oder in deren Land es für ihre Erkrankung keine Spezialisten gibt. Auf Ärzteseite können sich voraussichtlich in erster Linie Praxen in grenznahen Gebieten auf neue Kundenkreise einstellen.
(mmh)
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