Trotz massiver Kritik hat der Bundestag das BKA-Gesetz beschlossen, das dem Bundeskriminalamt neue weitreichende Ermittlungsbefugnisse gibt. Auch das Verhältnis zwischen Arzt und Patient wird durch die neuen Vorschriften massiv beeinflusst. Ärztliche Standesvertreter haben deshalb den Beschluss des Parlaments massiv kritisiert. Besonders umstritten ist der Passus, der heimliche "Online-Durchsuchungen" von Computern erlaubt. Einige Ärztekammern und KVen warnen deshalb bereits davor, Rechner mit Patientendaten ans Internet anzuschließen oder im gleichen Netzwerk mit Internet-PCs zu betreiben. Dies kollidiert jedoch mit den Anforderungen, die mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte verknüpft sind. Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, sieht in dem Gesetz einen massiven Eingriff in die ärztliche Berufsausübung. Abhörverbote, Verschwiegenheitspflichten und Zeugnisverweigerungsrechte als Grundlage des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient seien nun ausgehebelt.
(mmh)
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