Was muss der Privatpatient bei der elektronischen eAU beachten?

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) löste seit dem Jahresbeginn die Papierkrankschreibung "Gelber Zettel" ab. Wer krankgeschrieben ist, muss seinem Arbeitgeber keinen gelben Zettel mehr vorlegen, sondern diese Bescheinigung geht jetzt von der Arztpraxis digital direkt an die jeweilige Krankenkasse.Die Arztpraxen übermitteln die Krankschreibung für die Krankenkasse direkt und digital an die gesetzlichen Krankenkassen. Von dort können sie Arbeitgeber neuerdings abrufen. Beschäftigte müssen sich jedoch weiterhin beim Arbeitgeber unverzüglich krankmelden. Dies kann etwa telefonisch oder per E-Mail sein.

Privatpatienten

Wer eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hat, sollte daran denken, die Papierausfertigung für den Versicherten rechtzeitig an seine Versicherung zu schicken, erklärt die uniVersa Krankenversicherung. Je nach vereinbarter Karenzzeit kann dies aber auch erst gegen Ende der Lohnfortzahlung sein. Beim Bezug des Krankentagegelds muss die Arbeitsunfähigkeit regelmäßig nachgewiesen werden. Eine automatische elektronische Meldung erfolgt hier nicht.

Quelle: lifePR

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Quellen-URL (abgerufen am 29.03.2024 - 14:09): http://www.neuromedizin.de/Patienten/Was-muss-der-Privatpatient-bei-einer-elektronische-Arbeitsun.htm
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