Unterscheidungsmerkmal Barrierefreiheit
Schmale Türen und steile Stufen machen nicht nur Rollstuhlfahrern das Leben schwer. Gerade eine Arztpraxis muss sich auf „Kunden“ mit Handicaps einstellen – eine Broschüre des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hilft dabei. „Barrierefreiheit“ bedeutet dabei nicht nur „rollstuhlgeeignet“. Mütter mit Kinderwagen sind für eine zugängliche Praxis ebenso dankbar wie der junge Sportler mit Gipsbein oder ein Patient mit eingeschränkter Sehfähigkeit. Die im Auftrag von KBV und BÄK entwickelte Patienteninformation „Woran Sie eine barrierefreie Arztpraxis erkennen“ erläutert, was Barrierefreiheit bedeutet und wie Barrieren in Arztpraxen abgebaut werden können. Leser erhalten Tipps, was Patienten dazu beitragen können, dass sich ein Praxisbesuch für alle möglichst hürdenfrei gestaltet. Zugleich können Praxisinhaber und ihre Mitarbeiter die als kostenlosen Download erhältliche Broschüre nutzen, um Hindernisse in der eigenen Praxis zu erkennen und abzubauen.
(mmh)
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Quellen-URL (abgerufen am 15.05.2025 - 11:59): http://www.neuromedizin.de/Patienten/Unterscheidungsmerkmal-Barrierefreiheit.htm
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