Neuropsychologische Therapie auch ambulant
Die neuropsychologische Therapie ist jetzt auch in den ambulanten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen worden. Damit haben nun Patienten die Möglichkeit, sich im Rahmen spezialisierter Therapien ambulant behandeln zu lassen, die nach einer Hirnschädigung oder Hirnerkrankung an komplexen geistigen und seelischen Störungen und Behinderungen leiden. Rund 550.000 Patienten sind pro Jahr von Beeinträchtigungen höherer Hirnfunktionen als Folgen eines Schlaganfalls oder eines Schädel-Hirn-Traumas betroffen. Rund 60.000 von ihnen können von der Neuregelung profitieren, die die bisherigen Möglichkeiten einer fachärztlichen neurologischen Behandlung sowie von Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie ergänzt. Die ambulante Versorgung soll erfolgen, wenn die Patienten nach ihrer akutstationären und auch rehabilitativen Therapie weiterhin Störungen aufweisen. Die Neuregelung soll nach Abschluss der Honorarvereinbarungen zwischen KBV und Kassen im kommenden Jahr in Kraft treten.
(mmh/map)
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Quellen-URL (abgerufen am 12.05.2024 - 18:40): http://www.neuromedizin.de/Patienten/Neuropsychologische-Therapie-auch-ambulant.htm
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