Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant, seine SARS-CoV-2-Arzneimittelverordung bis zum 25. November 2022 zu verlängern. Dies geht aus einem Referentenentwurf hervor, wie derKommt diese Verlängerung wie geplant, gelten die Sonderregelungen beim Entlassmanagement nach einem Krankenhausaufenthalt weiter: Nach dem aus einem Referentenentwurf hervor, schreibt der G-BA
Kommt diese Verlängerung wie geplant, gelten die Sonderregelungen beim Entlassmanagement nach einem Krankenhausaufenthalt weiter: Krankenhausärztinnen und -ärzte könnten dann eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 14 (statt 7) Kalendertage bescheinigen. Ebenso könnten sie für bis zu 14 Tage häusliche Krankenpflege, spezialisierte ambulante Palliativversorgung, Soziotherapie sowie Hilfs- und Heilmittel verordnen. Auch Arzneimittel könnten weiterhin flexibler verordnet werden.
Quelle: PI G-BA, 30.05.2022