QEP-Zertifizierungsverfahren für Praxen wieder möglich

„QEP – Qualität und Entwicklung in Praxen“ ist das Qualitätsmanagement (QM)-Verfahren der KBV und der Kassenärztlichen Vereinigungen, das speziell für vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Praxen sowie MVZ entwickelt wurde. Nach einer Neuausrichtung der QEP-Zertifizierung können Praxen sich ihr besonderes Engagement für Qualität und Transparenz wieder bestätigen lassen und mit einem Zertifikat nach außen sichtbar machen.

Die erste erfolgreiche Visitation nach dem neuen Verfahren erfolgte jetzt bei einer diabetologischen Schwerpunktpraxis in Berlin. Bei der Visitation wird vor Ort geprüft, ob die Praxis oder das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) das interne Qualitätsmanagement auf Grundlage von QEP erfolgreich umsetzt.

Die QEP-Zertifizierungsstelle schlägt eine Visitorin oder einen Visitor vor und stimmt den Visitationstermin mit der Praxis ab. Werden alle anwendbaren Kernziele aus dem QEP-Qualitätsziel-Katalog erfüllt, vergibt die Zertifizierungsstelle ein QEP-Zertifikat. Damit erhält die Praxis gleichzeitig die Bestätigung, dass sie die Anforderungen der QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses erfüllt. Das Zertifikat gilt drei Jahre.

Zertifizierung

Eine Zertifizierung ist nicht vorgeschrieben, vor dem Hintergrund von Arbeitsverdichtung, Fachkräftemangel und immer komplexeren Abläufen jedoch durchaus sinnvoll.

Das QEP-Zertifizierungsverfahren ist von der Deutsche Akkreditierungsstelle als akkreditierungsfähiges Programm nach DIN EN ISO/IEC 17065 anerkannt worden.

Wie das Verfahren Schritt für Schritt abläuft, stellt die KBV auf einer Themenseite vor. Dort steht auch ein Leitfaden zur Zertifizierung zur Verfügung

Quelle: KBV-PraxisNachrichten 

(bd)
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Quellen-URL (abgerufen am 01.05.2025 - 11:38): http://www.neuromedizin.de/Organisation/QEP-Zertifizierungsverfahren-fuer-Praxen-wieder-moeglich.htm
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