Meldeportal für Infektionen ab sofort auch für Arztpraxen freigeschaltet

Das Robert Koch-Institut hat sein Portal DEMIS jetzt auch für Arztpraxen zur Meldung von Infektionskrankheiten frei geschaltet. Diese können es ab sofort nutzen, wie das Institut mitteilte. Ärztinnen und Ärzte sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet, meldepflichtige Infektionen wie Keuchhusten, Masern, Mumps, Kinderlähmung, Röteln und Windpocken innerhalb von 24 Stunden den Gesundheitsämtern mitzuteilen. Darin eingeschlossen sind auch Verdachts- und Todesfälle. Die Meldung muss elektronisch erfolgen.

DEMIS-Meldeportal

Damit Arztpraxen dieser Pflicht nachkommen und die Behörden die gemeldeten Daten schnell erfassen und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen ergreifen können, bietet das Robert Koch-Institut (RKI) das DEMIS-Meldeportal an. DEMIS steht für deutsches elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz. Es wurde 2017 gesetzlich verankert (Paragraf 14 Infektionsschutzgesetz) und laut RKI im Jahr 2020 gestartet.

Viele Labore nutzen das Portal zur Meldung von nachgewiesenen Krankheitserregern, auch sind laut RKI alle Gesundheitsämter angeschlossen. Nun sollen darüber alle Arztpraxen meldepflichtige Infektionskrankheiten melden.

Verantwortlich für das DEMIS-Meldeportal ist das RKI. Es stellt den Arztpraxen ein Infopaket für die Nutzung des Systems bereit. Darin enthalten sind Informationen zur gesetzlichen Meldepflicht, zur Anmeldung im DEMIS-Meldeportal, zum korrekten Absetzen einer Meldung und zu Kontaktmöglichkeiten bei Fragen (Support).

In der DEMIS-Wissensdatenbank für Arztpraxen sind alle wichtigen Informationen zu finden. 

Quelle: KBV-PraxisNachrichten


(bd)
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Quellen-URL (abgerufen am 16.01.2026 - 23:23): http://www.neuromedizin.de/Organisation/Meldeportal-fuer-Infektionen-ab-sofort-auch-fuer-Arztpraxen-.htm
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