Blankoverordnung für Heilmittel in der Ergotherapie ab April 2024 möglich

Ärzte und Psychotherapeuten können ab 1. April 2024 eine Blankoverordnung für Heilmittel ausstellen. Möglich ist dies für Ergotherapie bei bestimmten Diagnosen wie Gelenkerkrankungen oder leichter Demenz. Ärzte und Psychotherapeuten stellen weiterhin zunächst die Diagnose und treffen die Entscheidung, ob eine Behandlung nötig ist. Sie legen aber nicht mehr fest, welche Maßnahmen im Einzelfall durchgeführt werden. Die Entscheidungen treffen die Ergotherapeuten und tragen damit eine erweiterte Versorgungsverantwortung.

Aufgrund einer gesetzlichen Regelung können Heilmittelverbände und der GKV-Spitzenverband Verträge zur Blankoverordnung abschließen. Dies gilt noch nicht bei der Physiotherapie. Hier sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen.

Für Blankoverordnungen tragen die behandelnden Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten die wirtschaftliche Verantwortung. Blankoverordnungen unterliegen damit nicht den vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach Paragraf 106b SGB V. Ob eine Verordnung als Blankoverordnung erfolgt, entscheiden stets Ärzte oder Psychotherapeuten.

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

(bd)
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Quellen-URL (abgerufen am 27.04.2024 - 12:49): http://www.neuromedizin.de/Organisation/Blankoverordnung-fuer-Heilmittel-in-der-Ergotherapie-ab-Apri.htm
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