Neue Handlungsempfehlung zur Infektionsprävention in Arztpraxen und MVZ- Auch für medizinisches Personal konzipiert

Auch wenn das Infektionsrisiko in der ambulanten Versorgung niedriger als im stationären Sektor eingeschätzt wird, stellen die große Anzahl der Patienten sowie die Verlagerung von invasiven Behandlungen in die ambulante Versorgung ein potenziell steigendes Risiko für die Patientensicherheit dar. Aus diesem Grund hat das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) eine 40-seitige neue Handlungsempfehlung „Hygiene in der Arztpraxis – Infektionsprävention in der ambulanten Versorgung“ entwickelt. Sie soll bei Ärzten und ihren Mitarbeitern die Aufmerksamkeit für die Infektionsprävention sowie Kenntnisse über entsprechende Maßnahmen erhöhen.

Titelbild 

Bild: © APS

Fünf wichtige Handlungsbereiche listen Maßnahmen in der Infektionsprävention

In fünf Kapiteln listet die Empfehlung wichtige Maßnahmen in der Infektionsprävention auf:

  • Händehygiene und Händedesinfektion
  • Hygienische Sicherheit bei Infusionen
  • Injektionen und Punktionen
  • Aufbereitung von Medizinprodukten in der Arztpraxis
  • Umgang mit Patienten mit multiresistenten Bakterien oder virusbedingten Infektionen in der ambulanten Versorgung
  • Impfungen zur Infektionsprophylaxe in der ärztlichen Versorgung

Mit ausgewählten praxisnahen Beispielen werden Infektionsrisiken im täglichen Umgang mit den Patienten identifizierbar. Checklisten und Tipps helfen dabei weiter, Strategien zur Verbesserung der Infektionsprävention im Praxisalltag umzusetzen.

Ziel der Handlungsempfehlung ist es, in verständlicher und kompakter Form notwendige Hygienemaßnahmen zu vermitteln

"Vor allem durch die Checklisten ist für eine leichte und klare Umsetzbarkeit gesorgt“, so Andreas Suck, einer der beiden Leiter der Arbeitsgruppe Infektionsprävention in der ambulanten Versorgung (IPAV), welche die Empfehlung erstellt hat. Dr. Tobias Kramer, zweiter Leiter der AG, ergänzt: „Viele Abläufe in der Patientenversorgung erfolgen aus Routine, ohne dass man sich über Risiken und kritische Momente im Klaren ist. Daher ist es wichtig, dass alle Mitarbeitenden diese Punkte in ihrem Alltag kennen und erkennen. Regelmäßige Übungen und das Hinterfragen praktischer Abläufe schärfen diesen Blick und steigern dadurch die Patientensicherheit.“

(map)
Zurück zur Startseite
Weitere Newsmeldungen
    • BIBB führt Online-Befragung zum Ausbildungsberuf MFA durch
      Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) führt zurzeit eine Voruntersuchung zum Novellierungsbedarf des Berufes Medizinischer Fachangestellter/Medizinische Fachangestellte (MFA) durch. Die Untersuchung findet im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) im Einvernehmen mit dem Bundesmin...
      Mehr
    • Das Ergebnis der MFA-Tarifverhandlungen steht fest und wurde jetzt veröffentlicht
      Nach Ende der Erklärungsfrist steht das Ergebnis der Tarifverhandlungen fest. Die beiden Tarifparteien vmf und AAA hatten sich 21. November 2024 auf einen neuen Gehaltstarifvertrag mit zweijähriger Laufzeit und Änderungen im Manteltarifvertrag geeinigt.
      Mehr
    • Multiple Sklerose hautnah: Roadshowbus ist wieder auf Tour in Deutschland
      Mit der ROADSHOW soll Aufmerksamkeit und Verständnis für MS-Betroffene geschaffen werden. Der MS-Roadshowbus tourt vom 30. bis 12. Oktober 2024 durch 11 Städte in Deutschland. DIE ROADSHOW ist Teil der großangelegten Awareness-Kampagne „trotz ms“.
      Mehr
    • Gespräche mit Vorgesetzten sollten gut vorbereitet sein
      Unabhängig, ob es um eine Veränderung von Praxisabläufen, eine Fortbildung oder um eine Gehaltserhöhung geht, das Gespräch mit dem ärztlichen Vorgesetzten sollte auf jeden Fall gut vorbereitet sein. Ein Gesprächsleitfaden speziell für Medizinische Fachangestellte soll dabei helfen.
      Mehr
Zum Archiv

Quellen-URL (abgerufen am 10.05.2025 - 09:49): http://www.neuromedizin.de/MFAheute/Neue-Handlungsempfehlung-zur-Infektionspraevention-in-Arztpr.htm
Copyright © 2014 | http://www.neuromedizin.de ist ein Dienst der MedienCompany GmbH. | Medizin-Medienverlag | Amselweg 2, 83229 Aschau i. Chiemgau | Geschäftsführer: Beate Döring | Amtsgericht Traunstein | HRB 19711 | USt-IdNr.: DE 223237239