Auch für MFA steuerfreie Corona-Bonuszahlungen möglich

Bei den staatlichen Corona-Prämienzahlungen wurden die Medizinischen Fachangestellten (MFA) nicht berücksichtigt. Die Leistungen der MFA während der Corona-Pandemie wurden weder ausreichend gewürdigt noch honoriert.

Mit einem Beschluss des Deutschen Bundestags vom 19. Mai 2022 ist jetzt jedoch eine steuerfreie Bonuszahlung bis zu 4.500 Euro auch für Medizinische Fachangestellte in niedergelassenen Arztpraxen möglich. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Sonderleistung der Arbeitgeber.

Die Steuerfreiheit für Bonuszahlungen gilt ab 18. November 2021 bis 31. Dezember 2022 und ist erstmalig bereits für den Veranlagungszeitraum 2021 anwendbar. Das heißt, dass auch gezahlte Boni die bereits in diesem Zeitraum bezahlt wurden, rückwirkend steuerfrei gestellt werden. Konkrete Umsetzungshinweise für diese steuerfreien Bonus-Zahlungen gibt es noch nicht. Sobald diese vorliegen, werden die Landesverbände informiert.

Quellen: PI Deutscher Bundestag, Rundbrief des Bundesvorsitzenden, Ulrich Weigeldt

(bd)
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Quellen-URL (abgerufen am 29.03.2024 - 08:31): http://www.neuromedizin.de/MFAheute/Auch-fuer-MFA-steuerfreie-Corona-Bonuszahlungen-moeglich.htm
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