Ob Krankenkassen oder Behörden - immer wieder wollen Fachstellen Auskunft über Patienten und Behandlungen haben. Allerdings ist nicht jede dieser Anfragen zulässig, und nicht in jedem Fall muss sich der Arzt mit der angebotenen geringen Vergütung zufrieden geben. Welche Anfrage tatsächlich rechtlich zulässig ist, und wie sich ein Vertragsarzt seinen erheblichen Mehraufwand für die Beantwortung vergüten lassen kann, hat die KV Westfalen-Lippe in einer auch als Download erhältlichen Broschüre übersichtlich zusammengefasst. Die Antwort auf Fragen zur Ursache einer Arbeitsunfähigkeit oder zu Rehabilitationsmaßnahmen etwa bedeuten einen Bruch der ärztlichen Schweigepflicht, wenn der betroffene Patient nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Geht es dagegen um Fragen, zu deren Beantwortung der Arzt verpflichtet ist, kann der Arzt zumindest Mehraufwand in Rechnung stellen, wenn die Antwort nicht auf den regulären Formularen erfolgen soll oder dort nicht vorgesehene Zusatzfragen beantwortet werden sollen.
(mmh/map)
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