Forscher des King’s College London wollten wissen, wie die gesundheitliche Standardversorgung bei autistischen Menschen gegen COVID-19 ist. In der Studie wurden der Zugang von autistischen Patienten zu COVID-19-Tests, Bestimmungen für die Behandlung im Krankenhaus und auf der Intensivstation sowie Veränderungen bei der Standardgesundheitsversorgung und den sozialen Diensten untersucht. Weiterhin wurden Umfragedaten von Autism-Europe zu den Erfahrungen von 1.301 autistischen Menschen und Pflegepersonal in den folgenden Ländern analysiert: Spanien, Italien, Griechenland, Niederlande, Schweiz, Frankreich, Großbritannien, Deutschland, Malta, Belgien, Luxemburg, Österreich, Irland, Polen und Portugal.
Studienergebnisse
Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass autistische Patienten keinen Vorrang bei COVID-19-Tests hatten, obwohl aufgrund bereits bestehender Erkrankungen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion vorlag. Viele der Betroffenen verfügen über sensorische Empfindlichkeiten. Bei den Tests gab es für Autisten keine Beratung zur Verbesserung und Verträglichkeit und damit der Zugänglichkeit von Testvorgängen. Auch ambulante und stationäre Therapien waren für die Betroffenen nur sehr schwer zugänglich, und die Triageprotokolle von Intensivstationen vieler europäischer Länder belegten, dass autistische Patienten direkt oder indirekt von lebensrettenden Behandlungen ausgeschlossen wurden. Diese Protokolle erfordern Gebrechlichkeit, die sich auf die Abhängigkeit einer Person von anderen Menschen bei alltäglicher Krankenpflege und Körperpflege bezieht. Trotz der Unangebrachtheit dieser Beurteilungen, wurden in den europäischen Ländern keine Maßnahmen zur Verhinderung der falschen Anwendung der Beurteilungen von Gebrechlichkeit und kognitiven Funktionen ergriffen, so die Wissenschaftler.
Die Experten befürchten aufgrund der Studienergebnisse eine Ausweitung der bereits bestehenden gesundheitlichen Ungleichheiten für die autistischen Menschen.