Ewiger Streitpunkt mit dem Finanzamt ist die Trennung von beruflicher und privater Nutzung bei auf Unternehmenskosten beschafften Fahrzeugen. Vor allem eine ausschließlich berufliche Nutzung eines Fahrzeugs stößt bei den Sachbearbeitern in der Regel auf Unglauben. Ein nun auch online im Volltext vorliegendes Urteil des Finanzgerichts Hessen (Az. 3 K 1679/10) macht das bislang obligatorische detaillierte Fahrtenbuch als Beweis für die ausschließliche Nutzung als Dienstfahrzeug jetzt allerdings überflüssig: Nach Ansicht der hessischen Richter reicht ein "plausibler Nachweis" dafür aus. Im konkreten Fall hatte der Kläger ausgeführt, dass er für private Fahrten ausschließlich mit dem Wagen seiner Ehefrau unterwegs sei. Die Richter hielten dies für glaubhaft, da es sich dabei zwar ebenfalls um einen Firmenwagen handelte, allerdings den eines anderen Arbeitgebers, der alle Kosten trug und eine Mitbenutzung ausdrücklich gestattete. Stehen einem Praxisinhaber neben seinem Praxisfahrzeug weitere Fahrzeuge zur privaten Nutzung zur Verfügung, kann er unter gewissen Umständen auf das Fahrtenbuch verzichten, ohne auf die Ein-Prozent-Regel zurückgreifen zu müssen.
(mmh/map)
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