Fahrtenbuch muss nicht immer sein
Ewiger Streitpunkt mit dem Finanzamt ist die Trennung von beruflicher und privater Nutzung bei auf Unternehmenskosten beschafften Fahrzeugen. Vor allem eine ausschließlich berufliche Nutzung eines Fahrzeugs stößt bei den Sachbearbeitern in der Regel auf Unglauben. Ein nun auch online im Volltext vorliegendes Urteil des Finanzgerichts Hessen (Az. 3 K 1679/10) macht das bislang obligatorische detaillierte Fahrtenbuch als Beweis für die ausschließliche Nutzung als Dienstfahrzeug jetzt allerdings überflüssig: Nach Ansicht der hessischen Richter reicht ein "plausibler Nachweis" dafür aus. Im konkreten Fall hatte der Kläger ausgeführt, dass er für private Fahrten ausschließlich mit dem Wagen seiner Ehefrau unterwegs sei. Die Richter hielten dies für glaubhaft, da es sich dabei zwar ebenfalls um einen Firmenwagen handelte, allerdings den eines anderen Arbeitgebers, der alle Kosten trug und eine Mitbenutzung ausdrücklich gestattete. Stehen einem Praxisinhaber neben seinem Praxisfahrzeug weitere Fahrzeuge zur privaten Nutzung zur Verfügung, kann er unter gewissen Umständen auf das Fahrtenbuch verzichten, ohne auf die Ein-Prozent-Regel zurückgreifen zu müssen.
(mmh/map)
Zurück zur Startseite
Weitere Newsmeldungen
    • Arzt mit beschränkter Haftung
      Vor einem medizinischen Eingriff muss ein Arzt den betroffenen Patienten über die Maßnahme und ihre Risiken aufklären. Er ist jedoch nicht dazu verpflichtet zu prüfen, ob der Patient seine Erläuterungen verstanden hat, hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden (Az. 5 U 713/11). Im verhandelten F...
      Mehr
    • Höhere Abschreibungen für geringwertige Wirtschaftsgüter ab 2018
      Höhere Abschreibungen für geringwertige Wirtschaftsgüter ab 2018. Spürbare Entlastung für Kleinunternehmen, Mittelständler, Praxisinhaber und Handwerksbetriebe: Die Schwelle für geringwertige Wirtschaftsgüter steigt ab 1. Januar 2018 von bisher 410 auf 800 Euro ohne Umsatzsteuer. Drucker, Schreibtis...
      Mehr
    • Mitarbeiter motivieren und Geld sparen - mit steuerfreien Leistungen fürs Personal
      Um Mitarbeiter zu motivieren, bietet es sich an, das eine oder andere Extra zu gewähren. Denn während eine Gehaltserhöhung sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber eine höhere Steuerbelastung nach sich zieht, sind andere Arbeitgeberleistungen wie Warengutscheine oder Fortbildungsmaßn...
      Mehr
    • Mindestlohn - Was müssen niedergelassene Ärzte beachten
      Zum 1. Januar 2015 trat das Gesetz zum Mindestlohn in Kraft. Dies bedeutet für Arztpraxen einen höheren Organisationsaufwand in der Dokumentation der Arbeitszeiten auch eine erhebliche Gefahr bei Nichtbeachtung der Vorschriften. Was passiert z. B. bei anfallenden Überstunden und was ist dann zu beac...
      Mehr
    • Abgeltungssteuer und Praxiskonto
      Die Abgeltungssteuer verspricht deutliche Erleichterungen bei Zinserträgen. Dies trifft allerdings nicht auf Zinsen zu, die auf Geschäftskonten anfallen.
      Mehr
    • Neues Urteil zur Dienstwagensteuer
      Wer einen auf Firmenkosten beschafften PKW nicht nur beruflich, sondern auch für private Fahrten nutzt, muss den geldwerten Vorteil im Rahmen der Ein-Prozent-Regelung anteilig entsprechend des Fahrzeugwertes versteuern.
      Mehr
    • Beweisprobleme ohne Befund
      Wer als Arzt Befund und Behandlung nicht erhebt oder nicht ausreichend dokumentiert, bewegt sich auf dünnem Eis: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem nun vorliegenden Urteil (Az. VI ZR 554/12) entschieden, dass dann in einem Arzthaftungsfall den verantwortlichen Mediziner eine weite Beweislastum...
      Mehr
    • Patientenrechte weiterentwickelt
      Das Patientenrechtegesetz hat den Bundesrat passiert und tritt damit wie vorgesehen mit seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Das neue, lange diskutierte Gesetz fasst bereits bestehende Bestimmungen zusammen und erweitert sie maßgeblich.
      Mehr
Zum Archiv

Quellen-URL (abgerufen am 29.03.2024 - 01:39): http://www.neuromedizin.de/Steuern/Fahrtenbuch-muss-nicht-immer-sein.htm
Copyright © 2014 | http://www.neuromedizin.de ist ein Dienst der MedienCompany GmbH. | Medizin-Medienverlag | Amselweg 2, 83229 Aschau i. Chiemgau | Geschäftsführer: Beate Döring | Amtsgericht Traunstein | HRB 19711 | USt-IdNr.: DE 223237239