Der Entwurf für die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), auf den sich die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV) geeinigt haben, sorgt bereits für Kritik von den Berufsverbänden der Kardiologie. So sollen kardiologische Leistungen wie die Stentimplantation oder Vorhofflimmerablation darin um 50 bis 60 Prozent gegenüber dem heutigen Stand abgewertet werden. Lebensrettende Maßnahmen könnten zum Teil nicht mehr kostendeckend durchgeführt werden.
Schnelle Versorgung
Bei einem Herzinfarkt zählt jede Minute. Im Krankenhaus wird eiligst eine Herzkatheteruntersuchung mit Ballonaufdehnung und Stentimplantation durchgeführt, um die Versorgung des Herzens mit Blut wiederherzustellen. So wird verhindert, dass Teile des Herzgewebes absterben und sich schwerwiegende chronische Krankheiten ausbilden. Allerdings soll genau dieser Eingriff im Entwurf der neuen GOÄ nicht mehr zur „unmittelbaren Patientenversorgung“ zählen.
Stattdessen gilt die Herzkatheteruntersuchung mit Stentimplantation nun als Teil eines „technischen Fachs“, bei dem die Anwesenheit eines Arztes nicht durchgehend notwendig ist. Dies führt zu einer Abwertung der Vergütung um mehr als die Hälfte von bisher 2.290 € auf 1.073 €. Zahlreiche andere Leistungen aus dem Herzkatheterlabor, wie minimalinvasive Eingriffe an den Herzklappen oder interventionell durchgeführte Maßnahmen, um Herzrhythmusstörungen zu heilen, sind ebenfalls betroffen.
Neuverhandlungen notwendig
Auch die Arbeitsgemeinschaft Leitender Kardiologischer Krankenhausärzte (ALKK) und der Bundesverband niedergelassener Kardiologen (BNK) üben Kritik an dem BÄK/PKV-Vorschlag. Die Fachgesellschaft und die Berufsverbände fordern die BÄK daher auf, diese aktuelle Form der GOÄ abzulehnen und den Weg zurück zu einer inflationsangepassten und versorgungserhaltenden GOÄ einzuschlagen. Nur so bleibt sichergestellt, dass die Leistungen weiterhin in vollem Umfang angeboten werden können.
Quelle: PI DGK