Neuer GOÄ-Entwurf sorgt für Kritik aus der Herzmedizin

Der Entwurf für die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), auf den sich die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV) geeinigt haben, sorgt bereits für Kritik von den Berufsverbänden der Kardiologie. So sollen kardiologische Leistungen wie die Stentimplantation oder Vorhofflimmerablation darin um 50 bis 60 Prozent gegenüber dem heutigen Stand abgewertet werden. Lebensrettende Maßnahmen könnten zum Teil nicht mehr kostendeckend durchgeführt werden.

Schnelle Versorgung

Bei einem Herzinfarkt zählt jede Minute. Im Krankenhaus wird eiligst eine Herzkatheteruntersuchung mit Ballonaufdehnung und Stentimplantation durchgeführt, um die Versorgung des Herzens mit Blut wiederherzustellen. So wird verhindert, dass Teile des Herzgewebes absterben und sich schwerwiegende chronische Krankheiten ausbilden. Allerdings soll genau dieser Eingriff im Entwurf der neuen GOÄ nicht mehr zur „unmittelbaren Patientenversorgung“ zählen.

Stattdessen gilt die Herzkatheteruntersuchung mit Stentimplantation nun als Teil eines „technischen Fachs“, bei dem die Anwesenheit eines Arztes nicht durchgehend notwendig ist. Dies führt zu einer Abwertung der Vergütung um mehr als die Hälfte von bisher 2.290 € auf 1.073 €. Zahlreiche andere Leistungen aus dem Herzkatheterlabor, wie minimalinvasive Eingriffe an den Herzklappen oder interventionell durchgeführte Maßnahmen, um Herzrhythmusstörungen zu heilen, sind ebenfalls betroffen.

Neuverhandlungen notwendig

Auch die Arbeitsgemeinschaft Leitender Kardiologischer Krankenhausärzte (ALKK) und der Bundesverband niedergelassener Kardiologen (BNK) üben Kritik an dem BÄK/PKV-Vorschlag. Die Fachgesellschaft und die Berufsverbände fordern die BÄK daher auf, diese aktuelle Form der GOÄ abzulehnen und den Weg zurück zu einer inflationsangepassten und versorgungserhaltenden GOÄ einzuschlagen. Nur so bleibt sichergestellt, dass die Leistungen weiterhin in vollem Umfang angeboten werden können.

Quelle: PI DGK

(bd)
Zurück zur Startseite
Weitere Newsmeldungen
    • Streichung der Praxisbesonderheiten betrifft nicht alle Arzneimittel
      Hintergrund der Abschaffung der Praxisbesonderheiten ist der Wegfall der gesetzlichen Grundlage für die Vereinbarung von bundesweiten Praxisbesonderheiten für Arzneimittel, bei denen der Gemeinsame Bundesausschuss einen Zusatznutzen festgestellt hat. Die Änderung gilt seit Inkrafttreten des GKV-Beit...
      Mehr
    • Aktualisierte Kodierhilfe vom Zi veröffentlicht
      Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat seine Service-Angebote zur Verschlüsselung von Diagnosen angepasst. Überarbeitet wurden jetzt die Inhalte zum Kapitel XVI der ICD-10-GM sowie der Neurologie-Thesaurus. Mit der Kodierhilfe bietet das Zi Praxen ein übersichtliches Service...
      Mehr
    • Gericht setzt per Eilbeschluss Absenkung der Psychotherapie-Vergütung aus
      Mit einem Eilbeschluss des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg wurde der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) zur Absenkung der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent gestoppt. Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bezeichnet dies ...
      Mehr
    • Neue Änderungen im EBM beschlosssen
      Der Bewertungsausschuss hat verschiedene EBM-Änderungen beschlossen. Sie betreffen unter anderem die Betreuung von Patienten, die mit dem Alzheimer-Medikament Leqembi behandelt werden. Auch bezüglich der Gesundheitsuntersuchung von Heranwachsenden und der Versorgungspauschale gab es Detailänderungen...
      Mehr
    • Drastische Kürzungen bei humangenetischen Untersuchungen ab 1. Oktober 2026
      Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat gegen die Stimmen der KBV ein umfassendes Sparpaket beschlossen. Den betroffenen Ärzten drohen Honorarkürzungen von über 30 Prozent. Der Beschluss tritt zum 1. Oktober in Kraft. Das Paket sieht unter anderem eine Absenkung der Bewertung sowie die Einführung zus...
      Mehr
    • Vergütungsregelung für Alzheimer-Medikament Donanemab ab 1. Juli 2026
      KBV und GKV-Spitzenverband haben im Bewertungsausschuss vereinbart, welche Leistungen die behandelnden Ärzte ab dem 1. Juli im EBM für die Therapie mit dem neuen Alzheimer-Medikament Donanemab abrechnen können. Das Medikament kann Patienten mit früher Alzheimer-Erkrankung verabreicht werden, bei de...
      Mehr
Zum Archiv

Quellen-URL (abgerufen am 09.09.2026 - 02:01): http://www.neuromedizin.de/Praxisabrechnung/Neuer-GOAe-Entwurf-sorgt-fuer-Kritik-aus-der-Herzmedizin.htm
Copyright © 2014 | http://www.neuromedizin.de ist ein Dienst der MedienCompany GmbH. | Medizin-Medienverlag | Amselweg 2, 83229 Aschau i. Chiemgau | Geschäftsführer: Beate Döring | Amtsgericht Traunstein | HRB 19711 | USt-IdNr.: DE 223237239