GOÄ: Niedergelassene Ärzte erhalten befristet ab sofort mehr Geld für psychotherapeutische Leistungen

Wegen den nicht berechenbaren Problemen der Corona-Pandemie haben viele niedergelassene Ärzte große Praxisprobleme bei der nicht berechenbaren wirtschaftlichen Schieflage. Die sinkenden Patientenzahlen führen zwangsläufig zu Umsatzeinbrüchen. Für die Arztpraxen ist es aktuell eine große Herausforderung, ihre Patienten auch in der Corona-Krise flächendeckend und kontinuierlich gut zu versorgen. Nun haben der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) mit der Bundesärztekammer (BÄK) Vereinbarungen über eine "Hygienepauschale" sowie über den erweiterten Einsatz von Telemedizin bei psychotherapeutischen Leistungen getroffen.

Hygienepauschale

Bis zum 31. Juli 2020 können Ärzte in der ambulanten Versorgung für jeden unmittelbaren Arzt-Patientenkontakt einen Betrag in Höhe von 14,75 Euro für erhöhten Hygieneaufwand abrechnen. In der Psychotherapie werden die Möglichkeiten zum Einsatz von Telemedizin in der Corona-Krise erweitert. Hier kann ausnahmsweise auf den sonst erforderlichen unmittelbaren persönlichen Kontakt mit dem Patienten verzichtet werden, damit der Patient nicht unversorgt bleibt.

Video-Sprechstunde

Im Interesse von Patienten, die in der aktuellen Krisensituation den Arzt nicht aufsuchen können und bei denen auch keine Video-Sprechstunde möglich ist, kann eine längere telefonische Beratung sinnvoll sein, um die Versorgung zu sichern. Dazu gibt es ebenfalls eine Abrechnungsempfehlung der BÄK.

Digitale Sprechstunde

Die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) kennt die 'Beratung auch mittels Fernsprecher', die es dem Arzt erlaubt, eine digitale Sprechstunde abzurechnen.

Zur Vereinbarung mit der Bundesärztekammer erklärt der Vorsitzende des PKV-Verbandes, Ralf Kantak: "Die Leistungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sind auch in der Corona-Pandemie ein unverzichtbarer Beitrag zur Tragfähigkeit des deutschen Gesundheitssystems insgesamt. Der Schutz unserer Krankenhäuser und des gesamten Gesundheitssystems vor einer Überlastung beginnt in jeder Arzt- und Facharztpraxis. Die Praxen sind mit allen erforderlichen Hygiene- und Distanzmaßnahmen darauf vorbereitet, ihre Patienten sicher zu betreuen. Die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) kennt die 'Beratung auch mittels Fernsprecher', die es dem Arzt erlaubt, eine digitale Sprechstunde abzurechnen".

"Die Vereinbarungen zwischen Bundesärztekammer und PKV-Verband zeigen einmal mehr, dass der private Bereich im Gesundheitswesen seiner Verantwortung für die medizinische Versorgung gerecht wird", sagt Ralf Kantak weiter.

Quelle: PI PKV

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Quellen-URL (abgerufen am 25.04.2024 - 00:20): http://www.neuromedizin.de/Praxisabrechnung/GOAe--Niedergelassene-Aerzte-erhalten-ab-sofort-mehr-Geld-fu.htm
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