GKV-Spitzenverband veröffentlicht ein systematisch strukturiertes Online-Hilfsmittelverzeichnis

Ein neues Hilfsmittelverzeichnis und Pflegehilfsmittelverzeichnis hat der GKV-Spitzenverband als Onlineportal ins Netz gestellt. Das Hilfsmittelverzeichnis gliedert sich in Anlehnung an das jeweilige Therapieziel in 38 unterschiedliche Produktgruppen. Das Pflegehilfsmittelverzeichnis besteht aus weiteren vier Produktgruppen. In dem Verzeichnis sind von der Leistungspflicht der Kranken- und Pflegekassen umfasste Hilfsmittel aufgeführt. Vom digitalen Hörgerät über Rollatoren bis hin zum Exo-Skelett stehen den 73 Millionen gesetzlich Versicherten im GKV-Hilfsmittelverzeichnis rund 36.200 Produkte zur Verfügung. 2020 gaben die gesetzlichen Krankenkassen für diese Hilfsmittel 9,3 Mrd. Euro aus. Der GKV-Spitzenverband hat nun ein neues Webportal des Hilfsmittelverzeichnisses nach §139 SGB V entwickelt. Dieses löst ab sofort das bisherige Online-Verzeichnis ab. Das verbesserte Angebot richtet sich vor allem an Hilfsmittelhersteller, die von den Neuerungen profitieren.

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„Das neue Hilfsmittelverzeichnis bietet von der Online-Antragsstellung bis zu umfänglichen Informationen zu den einzelnen Hilfsmitteln den Hilfsmittelherstellern einen deutlich verbesserten Service. Darüber hinaus trägt die papierlose Antragsstellung zum Bürokratieabbau bei“, so Dr. Monika Kücking, Abteilungsleiterin Gesundheit des GKV-Spitzenverbandes. Leistungserbringende, wie zum Beispiel Sanitätshäuser, Ärztinnen oder Orthopädieschuhmacher, können Anforderungen an die Produkte sowie an die Leistungserbringung, aber auch technische Angaben, Erläuterungen zu den verschiedenen Anwendungsgebieten sowie einzelne Hilfsmittel abrufen.

Hersteller können von nun an Aufnahmeanträge für Produkte in das Hilfsmittelverzeichnis sowie Änderungsanträge zu ihren bereits gelisteten Hilfsmitteln online vornehmen. Des Weiteren haben Antragstellende die Möglichkeit, nach ihrer Registrierung notwendige Daten einzugeben, Unterlagen hochzuladen und jederzeit den Bearbeitungsstand ihres Antrags einzusehen.

Krankenkassen, Leistungserbringende und weitere Interessenten erhalten durch das neue Hilfsmittelverzeichnis ausführliche Informationen zu den gelisteten Hilfsmitteln sowie deren Produktmerkmale. Es können einfach und gezielt alle Informationen des Hilfsmittelverzeichnisses aufgerufen, sortiert, gefiltert und ausgedruckt werden.

Quelle: PI GKV-Spitzenverband

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Quellen-URL (abgerufen am 19.04.2024 - 09:01): http://www.neuromedizin.de/Praxisabrechnung/GKV-Spitzenverband-veroeffentlicht-ein-systematisch-struktur.htm
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