G-BA nimmt ab 1. Oktober 2021 drei neue EBM-Abrechnungsziffern in den Leistungskatalog auf

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 28.09.2021 bekannt gegeben, dass ab 1. Oktober 2021 drei neue Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung über den EBM vergütet werden. So wird u.a. das Screening auf spinale Muskelatrophie (SMA) Bestandteil der Früherkennungsuntersuchungen bei Neugeborenen.

Neue Abrechnungsziffer für Neugeborenen-Screening auch auf SMA und Sichelzellkrankheit

Mit Hilfe des Neugeborenen-Screenings, bei dem einige Tropfen Blut untersucht werden, können seltene angeborene Erkrankungen bereits in den ersten Lebenstagen entdeckt werden. Die Früherkennungsuntersuchung umfasst künftig auch die spinale Muskelatrophie (SMA) und die Sichelzellkrankheit. Somit kann zukünftig schneller mit der Behandlung des Kindes begonnen werden.

Die spinale Muskelatrophie (SMA) ist eine seltene, genetisch bedingte neuromuskuläre Erkrankung mit einem fortschreitenden Absterben von motorischen Nervenzellen im Rückenmark. Sie geht einher mit Muskelschwäche und Skelettverformungen und führt in der schwersten Form unbehandelt zum Tod. Jährlich werden in Deutschland ca. 80 bis 120 Kinder mit dieser genetisch bedingten Krankheit geboren, davon mindestens die Hälfte mit SMA Typ 1, der schwersten Form der SMA.

Für die schwerste Form stehen mit dem Arzneimittel Spinraza® und der Gentherapie Zolgensma® neue Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Bei der Sichelzellkrankheit sind die roten Blutkörperchen (Erythrozyten) sichelförmig verkrümmt und können ihre Aufgabe, den Sauerstoff zu transportieren, nicht gut erfüllen. Unbehandelt kann dies zu gravierenden Schäden an lebenswichtigen Organen und zum Tod führen.

Weitere Abrechnungsziffern werden auch im EBM ab 1. Oktober 2021 gültig

Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung als neues Angebot
Mit der gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung steht ab 1. Oktober 2021 in der ambulanten Psychotherapie ein neues Versorgungsangebot zur Verfügung. Patientinnen und Patienten können hier erste Erfahrungen mit dem Gruppen-­Setting sammeln und prüfen, ob eine Gruppentherapie für sie infrage kommen könnte. Therapeutinnen oder Therapeuten informieren in bis zu vier Sitzungen à 100 Minuten oder in bis zu acht Sitzungen à 50 Minuten über psychische Störungen sowie über Arbeitsweise und Wirkmechanismen, Chancen und Nutzen einer Gruppentherapie. Gleichzeitig geht es aber auch um eine erste Symptomlinderung. Um den niedrigschwelligen Zugang abzusichern, ist kein Anzeige- oder Antragsverfahren gegenüber den Krankenkassen notwendig. Neu ab 1. Oktober 2021 ist außerdem, dass auch probatorische Sitzungen im Gruppen-Setting möglich sind.

Einmaliges Hepatitis-Screening neuer Bestandteil des „Check-ups“

Versicherte ab 35 Jahren haben ab 1. Oktober 2021 einmalig den Anspruch, sich auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und Hepatitis C testen zu lassen. Das Screening-Angebot ist neuer Bestandteil des sogenannten Check-ups (Gesundheitsuntersuchung alle 3 Jahre). 

Quelle: PI G-BA, 28.9.2021

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Quellen-URL (abgerufen am 09.05.2025 - 12:41): http://www.neuromedizin.de/Praxisabrechnung/G-BA-nimmt-ab-1--Oktober-2021-drei-neue-EBM-Abrechnungsziffe.htm
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