EBM-Teiländerung ab 01. Oktober 2022: "Manuelle Medizin“ statt "Chirotherapie"

EBM-Anpassung 2022: "Manuelle Medizin“ statt "Chirotherapie". Die Zusatzbezeichnung „Manuelle Medizin“ ist ab dem 1. Oktober 2022 auch im EBM umgesetzt worden. Sie ersetzt an verschiedenen Stellen die Bezeichnung „Chirotherapie“. So heißen die EBM-Abschnitte 30.2. und 30.2.1 künftig „Manuelle Medizin und Hyperbare Sauerstofftherapie“ beziehungsweise „Manuelle Medizin“. Die Änderungen kann man im Beschluss des Bewertungsausschusses (Teil C) nachlesen. Grund für die Umbenennung ist die Änderung der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer von 2018. Die bisherige Zusatzbezeichnung „Manuelle Medizin/Chirotherapie“ wurde durch „Manuelle Medizin“ ersetzt. Infolgedessen wird der EBM an verschiedenen Stellen an die aktuelle Terminologie angepasst. Für Vertragsärzte, die eine nach den vorher gültigen Weiterbildungsordnungen erworbene entsprechende Zusatzbezeichnung führen, ändert sich nichts. Sie können die betreffenden Leistungen weiterhin wie bisher abrechnen.

Quelle: KBV

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Quellen-URL (abgerufen am 01.06.2023 - 01:03): http://www.neuromedizin.de/Praxisabrechnung/EBM-Teilaenderung-ab-01--Oktober-2022.htm
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