Corona-Krise: BVMed informiert Vertragsärzte über Sonderregelungen bei Verordnungen und Abrechnung im ambulanten Bereich

Während der Corona-Krise werden vom gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der KBV und dem GKV-Spitzenverband laufend wichtige Informationen zu extrabudgetären Vergütungen, EBM-Abrechnung und zu zeitlich begrenzten Sonderregelungen für niedergelassene Vertragsärzte gegeben. Wegen der Vielfalt der Themen hat der Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) in einer Sonderausgabe von "MedTech ambulant" über COVID-19-Sonderregelungen bei der Verordnung und Abrechnung von Leistungen im ambulanten Bereich sowie bei der Finanzierung von Schutzausrüstungen für Vertragsärzte zusammengestellt.

Corona

Foto: Pixabay

So werden die Kosten für die Ausstattung mit Schutzausrüstung von den Krankenkassen als Sprechstundenbedarf übernommen. Bei der Verordnung von Hilfsmitteln, Verbandmitteln, enteraler Ernährung und Blutzuckerteststreifen sehen Beschlüsse des G-BA Flexibilisierungen bei den Verordnungen vor. Weitere Themen sind Videosprechstunden in Coronazeiten sowie die Mehrfachverwendung von Schutzmasken in Arztpraxen.

Professionelles Praxiswissen dient der Wirtschaftlichkeit in der Vertragsarztpraxis.

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Quellen-URL (abgerufen am 19.04.2024 - 07:54): http://www.neuromedizin.de/Praxisabrechnung/Corona-Krise--BVMed-informiert-Vertragsaerzte-ueber-Sonderre.htm
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