BÄK gibt Empfehlungen zu Abrechnung von telemedizinischen Leistungen bei Privatpatienten

In Reaktion auf die steigende Nachfrage nach telemedizinischer Behandlung von Privatpatienten hat die Bundesärztekammer (BÄK) in Abstimmung mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der Beihilfe Abrechnungsempfehlungen zu telemedizinischen Leistungen beschlossen. Diese gelten über die Corona-Pandemie hinaus und sind nicht befristet.

Neben den berechnungsfähigen Gebühren für eine Videosprechstunde (Beratung und Untersuchung) enthält der jüngste Beschluss auch eine Empfehlung für die Abrechnung eines Medikationsplanes. Zudem wird die Abrechnung für eine Verordnung und Einweisung in die Nutzung sowie der Kontrolle der Messungen zu digitalen Gesundheitsanwendungen erfasst.

„Die Vereinbarungen zwischen Bundesärztekammer und PKV-Verband zeigen, dass der private Bereich seiner Verantwortung für die medizinische Versorgung gerecht wird. Die Regelung zur Telemedizin belegt einmal mehr die Offenheit des privaten Sektors für medizinische Innovationen“, begrüßt PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther den Beschluss der BÄK.

Quelle: PI PKV-Verband

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Quellen-URL (abgerufen am 19.04.2024 - 18:30): http://www.neuromedizin.de/Praxisabrechnung/BAeK-gibt-Empfehlungen-zu-Abrechnung-von-telemedizinischen-L.htm
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