Ab 1. Juli 2022 erhalten Patienten leichteren Zugang zu Reha-Verordnungen bei geriatrischer Rehabilitation und Anschlussrehabilitation

Patientinnen und Patienten erhalten wegen eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vom 16. Dezember 2021 einen leichteren Zugang zu geriatrischer Rehabilitation und Anschlussrehabilitation. Der G-BA setzte damit einen gesetzlichen Auftrag aus dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) um.

GKV-Krankenkassen prüfen nicht mehr - Stattdessen überprüfen Vertragsärzte

Ob eine geriatrische Rehabilitation für GKV-Versicherte ab 70 Jahren medizinisch erforderlich ist, wird dann nicht mehr von der Krankenkasse geprüft. Stattdessen überprüfen Vertragsärztinnen und -ärzte anhand festgelegter Kriterien und über Funktionstests den medizinischen Bedarf. Sind die Kriterien erfüllt, können sie mit den Ergebnissen die Erforderlichkeit auf dem Verordnungsformular begründen; die Krankenkasse prüft dann nur noch die leistungsrechtlichen Voraussetzungen. Eine geriatrische Rehabilitation hat das Ziel, Beweglichkeit und individuelle Selbständigkeit zu erhalten, nach einer langen Krankheit oder einer Operation wiederherzustellen sowie Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.

Einfacher wird es für alle Patientinnen und Patienten

Einfacher wird es außerdem für alle Patientinnen und Patienten, die nach einem Krankenhausaufenthalt eine sogenannte Anschlussrehabilitation (früher: Anschlussheilbehandlung) benötigen. Hier entfällt bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Rehabilitation für bestimmte Indikationen ebenfalls die Überprüfung der Krankenkassen, ob die Leistung medizinisch erforderlich ist. So beispielsweise bei Erkrankungen des Herzens, des Kreislaufsystems oder neurologische Erkrankungen, nach Einsatz eines neuen Knie- oder Hüftgelenks oder bei Krebserkrankungen.

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Quellen-URL (abgerufen am 22.03.2023 - 03:30): http://www.neuromedizin.de/Patienten/Ab-1--Juli-2022-erhalten-Patienten-leichteren-Zugang-zu-Reha.htm
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