Sicher durch die Gleitzone
Das GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz hat zum Jahreswechsel den einkommensabhängigen Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Die vdek stellt Arbeitgebern einen an die neue Regelung angepassten Gleitzonenrechner zur Verfügung. Der Zusatzbeitrag ist zwar vom Arbeitnehmer zu tragen, jedoch muss der Arbeitgeber ihn zusammen mit den übrigen Sozialversicherungsbeiträgen abführen. Dabei gelten für die sogenannte Gleitzone besondere Regeln. Diese greifen, wenn ein Arbeitnehmer mehr als 450, aber weniger als 850 Euro monatlich verdient und die Obergrenze nicht regelmäßig überschreitet. Der Gleitzonenrechner, der in Form einer Excel-Datei kostenlos heruntergeladen werden kann, berücksichtigt dabei auch die tageweise Berechnung des Zusatzbeitrages bei Mehrfachbeschäftigten. Neben einer FAQ zum Thema Zusatzbeitragssätze hat der vdek eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen zusammengestellt, die mit dem Pflegestärkungsgesetz, dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sowie durch die jährliche Anpassung von Grenzwertengelten.
(mmh)
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