Seit ihrer Einführung ist die Rundfunkgebühr für gewerblich genutzte Computer mit Internetanschluss höchst umstritten. Auch für Praxis-PCs will die GEZ Gebühren kassieren. Zahlreiche Betroffene haben mittlerweile gegen diese Vorschrift geklagt - mit unterschiedlichem Erfolg: Die Rechtssprechung der angerufenen Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte ist bislang uneinheitlich. Während mancher Richter die GEZ-Gebühr auf Computer für rechtswidrig oder sogar verfassungswidrig hält, sehen andere hier keinen Rechtsverstoß. Da bisher längst nicht alle Urteile einfach erreichbar waren, hat akademie.de einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand der Rechtssprechung zu diesem Thema online gestellt. Der Anbieter betont, dass es sich hier um einen Zwischenstand handelt: Auch die Urteile, die eine Gebührenpflicht bejahen, sind noch nicht in Stein gemeißelt. Bislang ist in jedem Fall noch Berufung oder Revision möglich, und höhere Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht können noch gegenteilig entscheiden.
(mmh/map)
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