Datenschutz, Datenverarbeitung und Schweigepflicht in der Arztpraxis
Das sensible Thema Datenschutz gewinnt an Brisanz, wenn es dabei um medizinische Daten geht. Deshalb haben Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung ihre Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis aktualisiert. Im Mittelpunkt steht dabei das Arzt-Patienten-Verhältnis unter Berücksichtigung der ärztlichen Schweigepflicht und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung des Patienten. Der Leitfaden gibt Empfehlungen für die daraus erwachsenden besonderen Schutzvorkehrungen beim Computereinsatz in der Arztpraxis. So werden die Sicherheitsanforderungen bei Einsichtnahme in die Patientenakte und deren Übermittlung an Dritte auf elektronischem Weg ausgeführt, aber auch Aspekte der Dokumentation wie Ersetzendes Scannen oder der Umgang mit externen Speichermedien. Der Leitfaden weist außerdem auf vielfach unterschätzte Risiken hin, die sich aus dem Einsatz von DECT-Telefonen oder der Vernetzung der Praxiscomputer über das Stromnetz ergeben.
(mmh)
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Quellen-URL (abgerufen am 19.04.2024 - 21:13): http://www.neuromedizin.de/Organisation/Datenschutz-und-Schweigepflicht.htm
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