Ab dem 1. Januar 2022 müssen Vertragsärzte das elektronische Rezept bei der Verordnung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln über die gesetzliche Krankenversicherung nutzen. Elektronische Verordnungen für GKV-versicherte Selbstzahler sind auch als eRezept möglich.
Technische Voraussetzungen
Voraussetzung für das eRezept ist ein Anschluss an die Telematikinfrastruktur mindestens mit dem sogenannten E-Health-Konnektor. Um aber die für das eRezept sinnvolle Komfortsignatur nutzen zu können, ist mindestens ein weiteres Update auf den ePA-Konnektor (PTV4+) notwendig. Diese werden in der zweiten Jahreshälfte 2021 erwartet. Patientinnen und Patienten benötigen für die Nutzung des eRezepts via App eine elektronische Gesundheitskarte (mit CAN und PIN), die die sogenannte Near Field Communication (NFC) ermöglicht. Die Ausgabe dieser Karten werden jetzt vorgenommen.
BU: Beispieldarstellung zur Einlösung eines eRezepts © KBV
Papierrezept (Muster 16) bleibt erhalten
Das Papierrezept (Muster 16) bleibt erhalten und kommt in Störfällen (etwa bei einem Ausfall der TI) oder als Ersatzverfahren zum Einsatz. Dies ist notwendig, da die notwendige Technik möglicherweise nicht rechtzeitig flächendeckend verfügbar sein wird.
(Quelle: KBV.de)