AOK: Schwachstelle bei Dateiübertragungssoftware geschlossen

Eine Sicherheitslücke, die in der Dateiübertragungssoftware „MOVEi Transfer“, festgestellt worden war, konnte jetzt geschlossen werden. Die Software wird von einzelnen AOKs eingesetzt. Ein sicherer Datenaustausch zwischen diesen AOKs und ihren Partnern ist somit wieder möglich. Die betroffenen Partner werden informiert.

Aufgrund der Schwachstelle, die einen nicht autorisierten Zugriff auf die Software ermöglichte, waren die externen Datenverbindungen der betroffenen AOKs zu Leistungserbringern und Sozialversicherungsträgern wie der Agentur für Arbeit am vergangenen Donnerstag umgehend getrennt worden. Von der Sicherheitslücke waren zahlreiche Firmen im In- und Ausland betroffen, bei denen die Software zum Einsatz kommt. Bisher gibt es noch keine Hinweise auf einen Abfluss von Sozialdaten, aber die entsprechende Analyse durch den von der AOK beauftragten Dienstleister ist noch nicht abgeschlossen.

Das System zum Datenaustausch mit den externen Partnern läuft jetzt auf neuen Servern und mit zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen. Dabei kommt eine vom Hersteller der Software zur Verfügung gestellte aktualisierte Version von "MOVEit Transfer" zum Einsatz, in der die Sicherheitslücke geschlossen worden ist.

Die Software wird von den AOKs Baden-Württemberg, Bayern, Bremen/Bremerhaven, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz/Saarland, Sachsen-Anhalt und PLUS (Sachsen und Thüringen) sowie vom AOK-Bundesverband eingesetzt. 

(ots)
Zurück zur Startseite
Weitere Newsmeldungen
    • Lieferengpässe: Liste mit 600 unverzichtbaren Wirkstoffe erstellt
      In den vergangenen Jahren haben Lieferengpässe bei essenziellen Wirkstoffen wiederholt zu Versorgungsproblemen geführt. Daher hat die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) gemeinsam mit ihren Schwerpunktgesellschaften eine Liste mit mehr als 600 unverzichtbaren Wirkstoffen in der Inne...
      Mehr
    • Antworten zu häufigen Fragen rund um die elektronische Patientenakte
      Sind Ärzte nach Gesetz und Berufsordnung weiterhin verpflichtet, alle medizinisch relevanten Informationen über die Behandlung ihrer Patienten zeitnah festzuhalten – elektronisch oder auf Papier? Rund um die elektronische Patientenakte (ePA) gibt es eine Fülle von Fragen. Antworten auf die 10 häufig...
      Mehr
    • Nicht alle Desinfektionsmittel inaktivieren das Hepatitis-A-Virus
      Das Hepatitis-A-Virus (HAV) ist einer der Hauptverursacher viraler Hepatitis und für schätzungsweise 159.000 Infektionen und 39.000 Todesfälle jährlich verantwortlich. Um einer Ansteckung vorzubeugen, sollten Oberflächen desinfiziert werden, besonders bei hohen Infektionszahlen. Doch nicht alle Desi...
      Mehr
    • Arbeitsunfähigkeit: Vereinfachtes Formular für Bericht an Krankenkassen
      Ab 1. April 2025 wird der ärztliche Bericht an die Krankenkassen zum Fortbestehen einer Arbeitsunfähigkeit vereinfacht. Künftig dürfen Krankenkassen nur noch die wesentlichen Daten von den Arztpraxen erfragen, wenn die Arbeitsunfähigkeit eines gesetzlich Versicherten fortbesteht.
      Mehr
Zum Archiv

Quellen-URL (abgerufen am 01.05.2025 - 10:59): http://www.neuromedizin.de/Organisation/AOK--Schwachstelle-bei-Dateiuebertragungssoftware-geschlosse.htm
Copyright © 2014 | http://www.neuromedizin.de ist ein Dienst der MedienCompany GmbH. | Medizin-Medienverlag | Amselweg 2, 83229 Aschau i. Chiemgau | Geschäftsführer: Beate Döring | Amtsgericht Traunstein | HRB 19711 | USt-IdNr.: DE 223237239