Freie Software hat ohne Zweifel ihre Meriten – eine leistungsfähige, kostenlose Office-Suite, ein Mailclient oder ein Bildbearbeitungsprogramm entlasten vor allem beim Einsatz auf mehreren Rechnern das Praxisbudget spürbar und punkten häufig sogar mit schnellerer Weiterentwicklung. Auf ein vielfach unterschätztes Risiko weist allerdings Prof. Dr. Christian Johner hin. Der Gründer und Leiter des Instituts für IT im Gesundheitswesen und Experte für Software-Architektur, Software-Technik, Software-Qualitätssicherung und medizinische Informatik sieht eine Gefahr, wenn derartige Software nicht im administrativen Bereich eingesetzt wird, sondern auch im Rahmen von Diagnose und Therapie. Dann gilt nämlich auch ein Computerprogramm als Medizinprodukt. Und für derartige Software verlangt das Medizinproduktegesetz eine CE-Kennzeichnung. Liegt die – wie bei freier Software üblich – nicht vor, droht das Gesetz mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme.
(mmh/map)
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