Anträge zur Aufnahme von Medizin-Produkten können von Herstellern über ein neues Onlineportal gestellt werden

Anträge zur Aufnahme ihrer Produkte in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) können Hersteller von Medizinprodukten ab sofort alternativ zum Postweg auch online über das sogenannte AM-RL-Portal stellen. Des Weiteren können Hersteller „sonstiger Produkte zur Wundbehandlung“ über das Portal eine Beratung vor allem zu konkreten Inhalten der Unterlagen und Studien, die für den Nachweis eines therapeutischen Nutzens benötigt werden, anfordern.

Der G-BA hat dafür sein ehemaliges AMNOG-Portal erweitert, in dem bisher ausschließlich die Unterlagen zur frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln eingereicht werden konnten. Um das Portal nutzen zu können, müssen sich Hersteller von Medizinprodukten, dazu gehören auch „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“, zunächst im AM-RL-Portal registrieren.

Nähere Nutzungshinweise sind auf der Startseite des Portals in einer Kurzanleitung hinterlegt. 

Quelle: Fachnews G-BA

(bd)
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Quellen-URL (abgerufen am 21.05.2026 - 00:58): http://www.neuromedizin.de/Medizin-Produkte/Antraege-zur-Aufnahme-von-Medizin-Produkten-koennen-von-Hers.htm
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