Semaglutid ist ein Antidiabetikum, das zu den GLP-1-Rezeptor-Agonsiten zählt. Es wird zur Behandlung des Diabetes mellitus und zur Gewichtsreduktion bei Adipositas eingesetzt. Semaglutid ist auch in der sogenannten Abnehmspritze Wegovy® enthalten. Zur Gewichtsregulierung wurde Wegovy® im Januar 2022 zugelassen und steht auf dem deutschen Markt seit 15. Juli 2023 zur Verfügung. Den ursprünglichen Nutzenbewertungsbeschluss hatte der G-BA am 2. Mai 2019 gefasst. Zur Therapie des Diabetes mellitus ist Semaglutid schon seit 2018 zugelassen. Wegovy® kann nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden, da es als sogenanntes Lifestyle-Arzneimittel eingeordnet wurde.
Wie das Deutsche Ärzteblatt vor Kurzem berichtete, durfte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)) für den Wirkstoff Semaglutid keine erneute Nutzenbewertung mehr durchführen. Die Entscheidung hierzu hat der 1. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) getroffen (Az. L 1 KR 267/22 KL). „Damit ist die 2021 vom G-BA vorgenommene Änderung der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie für unwirksam erklärt“, so die Autoren.
Voraus ging eine Entscheidung des G-BA im Rahmen der Zulassungsstudie für das Medikament Rybelsus, das ebenfalls den Wirkstoff Semaglutid enthält, „wegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse“ ein erneutes Nutzenbewertungsverfahren durchzuführen. „Mit dem Nutzenbewertungsbeschluss vom 15. April 2021 hob der G-BA dann seinen Beschluss aus dem Jahr 2019 auf und stellte fest, ein Zusatznutzen von Semaglutid im Anwendungsgebiet von Ozempic/Rybelsus sei nicht belegt“.
Der 1. Senat des Landessozialgerichts hat mit seinem Urteil vom 13. Dezember 2024 nun entschieden, dass die erneute Nutzenbewertung nicht zulässig gewesen sei. Es hätte an einer gesetzlichen Grundlage hierfür gefehlt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.