Neue Vergaberichtlinien für Kredite, wie sie in den Basel-II- und Basel-III-Verträgen festgeschrieben sind, machen es auch Praxisinhabern schwerer, einen Investitionskredit zu erhalten oder zu verlängern. Besonders die ab 2013 greifenden Eigenkapitalregeln verschärfen hier die Situation. Die Banken fordern schneller umfangreichere Sicherheiten. Einen Ausweg aus dem Dilemma weisen Ausfallbürgschaften als vollwertige Kreditsicherheit. Spezielle Bürgschaftsbanken sichern dabei kurz-, mittel- oder langfristige Kredite ab. Diese Banken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft und sichern "wirtschaftlich vertretbare" Kredite für Mittelständler bis zu einem Investitionsrahmen von einer Million Euro ab. Wer als Praxisinhaber auf sie zurückgreifen will, kann beim Kreditantrag seine Hausbank um die Einschaltung einer Bürgschaftsbank bitten. Voraussetzung dafür sind detaillierte Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeit der Praxis sowie des gewünschten Kredits belegen.
(mmh/map)
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