Im Praxisalltag lauern viele Unfallgefahren auf die Mitarbeiter. Schnitt- und vor allem Stichverletzungen durch gebrauchte Nadeln sind dabei nur eines der Risiken. Falsches Schuhwerk, glatte Böden, aber auch schlecht zugängliche Hochschränke stellen weitere häufige Gefahren dar. Beim Gesundheitsschutz der Mitarbeiter ist der Arzt als Arbeitgeber in der Pflicht. Anstehende Neufassungen der Biostoffverordnung zur Verringerung von Stichverletzungen duch scharfe und spitze Gegenstände und des Infektionsschutzgesetzes setzen dabei Praxisinhaber mit neuen verbindlichen Vorgaben zusätzlich unter Zugzwang. Sofern dies nicht schon erfolgt ist, sollten deshalb zusammen mit dem Praxisteam mögliche Gefahrenquellen identifiziert und bewertet werden. Ebenfalls wichtig ist ein Hygieneplan. Außerdem müssen die Mitarbeiter in Hygiene- und Arbeitsschutz unterwiesen werde. Speziell für Arztpraxen stellt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) dazu Checklisten und Arbeitsmaterialien online zur Verfügung.
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