Apothekenverband: Grünes Rezept - eine Empfehlung des Arztes und von den Kassen erstattet- Kostenerstattung auch bei rezeptfreien Arzneimitteln aus der Apotheke

Verbrauchertipp"Das Grüne Rezept ist wirklich nützlich für Verbraucher", sagt Apotheker Stefan Fink, Selbstmedikationsbeauftragter des Deutschen Apothekerverbands (DAV): "Einerseits ist das Grüne Rezept eine Empfehlung des Arztes und eine Merkhilfe für den Patienten. Andererseits kann es eine Kostenerstattung bei der Krankenkasse auslösen und als Belastungsnachweis in der Einkommensteuererklärung dienen." In erster Linie würden pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel von den Kassen erstattet, sagt Fink weiter.

Für Schwangere kämen oft auch noch Arzneimittel mit Eisen, Magnesium und Folsäure hinzu, so der Apotheker: "Aber Achtung: Jeder gesetzlich versicherte Patient sollte sich vorab genau bei seiner Krankenkasse erkundigen, was genau sie unter welchen Bedingungen erstattet. Oft gibt es eine Obergrenze von beispielsweise 100 Euro pro Jahr, oder vom Versicherten wird ein Eigenanteil als Zuzahlung erwartet."

Insgesamt 73 von 110 gesetzlichen Krankenkassen erstatten ihren Versicherten zumindest einen Teil der Ausgaben für rezeptfreie Arzneimittel aus der Apotheke, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu zählt meist eine ärztliche Verordnung, die mithilfe eines Grünen Rezeptes nachgewiesen werden kann. Im Jahr 2017 wurden 47 von 591 Millionen rezeptfreien Medikamenten auf Basis des Grünen Rezepts abgegeben, mit dem der Arzt die Anwendung des Medikaments medizinisch befürwortet.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) empfiehlt deshalb allen gesetzlich krankenversicherten Verbrauchern, ihre Grünen Rezepte und Kassenbons aufzubewahren, um später die Kostenerstattung der rezeptfreien Medikamente beantragen zu können. Eine solche Satzungsleistung ist im Gegensatz zu einer Pflichtleistung von Kasse zu Kasse unterschiedlich.

Quelle: obs/ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Bildunterschrift: Das Grüne Rezept - Vorteile für Patienten

Quelle: ots

(map)
Zurück zur Startseite
Weitere Newsmeldungen
    • apoTalk digital: Erfolgreiche Praxisabgabe
      Ein Drittel der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ist heute 60 Jahre und älter, bei der Zahnärzteschaft ist bereits jede bzw. jeder Zehnte im Rentenalter. Sie alle stehen früher oder später vor dem Schritt der Praxisabgabe, und je besser diese vorbereitet ist, desto weniger Mühe kostet sie. Wie e...
      Mehr
    • Wirtschaftliche Erwartung niedergelassener Ärzte wird für die Zukunft pessimistischer
      Seit mehr als 15 Jahren erhebt die Stiftung Gesundheit den Medizinklimaindex (MKI). Der Indikator für die wirtschaftliche Stimmung und Zuversicht in der ambulanten Versorgung gibt differenziert Auskunft darüber, wie die niedergelassenen Ärzte in Deutschland ihre aktuelle wirtschaftliche Lage ,
      Mehr
    • Zukunftsmarkt Gesundheit: Niedergelassene Ärzte sehen Zweitmeinungen für zweckmäßig
      Ergebnisse einer neuen Ärztestudie „Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit 2021“ der Stiftung-Gesundheit, die im August 2021 veröffentlicht wurde, zeigt, dass knapp 70 Prozent der befragten niedergelassenen Ärzte der Meinung sind, dass Zweitmeinungen komplexe Therapieentscheidungen verbessern können.
      Mehr
    • Social-Media-Empfehlungen für Ärzte
      Facebook & Co. eröffnen niedergelassenen Ärzten neue Möglichkeiten des Praxismarketings ebenso wir für den Kontakt zu und die Betreuung von Patienten. Allerdings gilt es gerade für Mediziner, beim Einsatz dieser Kommunikationswege eine gewisse Vorsicht walten zu lassen. Deshalb hat der Telematikauss...
      Mehr
    • Neue apoBank-Umfrage: Praxisbetrieb weiterhin wegen Corona-Pandemie herausfordernd
      Im April 2020 hatte die apoBank bereits eine Umfrage bei Beginn der Corona-Pandemie zu einem ersten Stimmungsbild bei den Heilberuflern abgefragt. Nun befragte die apoBank im Zeitraum 1. April bis 9. Mai 2021 ein Jahr später erneut online über das hauseigene Umfragetool. Beteiligt haben sich 389 H...
      Mehr
    • Bewertungen als Chance
      Im Arztverzeichnis und -bewertungsportal "Weiße Liste" können Patienten nun im regulären Betrieb Ärzte, ihre Praxen und ihre Arbeit bewerten. Dabei müssen Ärzte allerdings auch negative Bewertungen nicht einfach hinnehmen. Wichtig dabei ist aber, nicht nur zu beobachten, was sich im Hinblick auf die...
      Mehr
    • Praxisfernsehen aufgebohrt
      Um ein Aufrufsystem für Patienten hat "TV-Wartezimmer" sein Wartezimmer-Fernsehen erweitert: Über die Praxis-EDV können Mitglieder des Praxisteams Aufrufe oder Statusmeldungen direkt eingeben. Die Eingaben erscheinen auf Mausklick als animierte Texteinblendung auf dem Bildschirm. So lassen sich etwa...
      Mehr
    • Marketing mit Krankengeschichten
      Die Neufassung des Heilmittelwerbegesetzes hat zahlreiche bislang gültige Beschränkungen gelockert. Damit hat der der Gesetzgeber auf den dank des Internets zunehmend besseren Informationsstand von Patienten reagiert. Eine Reihe bislang kategorisch verbotener Werbemaßnahmen sind nun zulässig und erm...
      Mehr
Zum Archiv

Quellen-URL (abgerufen am 02.05.2025 - 03:14): http://www.neuromedizin.de/Marketing/Apothekenverband--Gruenes-Rezept---eine-Empfehlung-des-Arzte.htm
Copyright © 2014 | http://www.neuromedizin.de ist ein Dienst der MedienCompany GmbH. | Medizin-Medienverlag | Amselweg 2, 83229 Aschau i. Chiemgau | Geschäftsführer: Beate Döring | Amtsgericht Traunstein | HRB 19711 | USt-IdNr.: DE 223237239