Rechtsrahmen für Forschung und Therapien mit genomeditierten Gehirnzellen wird erarbeitet

Ein Expertenteam um Prof. Dr. Hans-Georg Dederer (Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht) erarbeitet im Rahmen des Bayerischen Forschungsverbunds„Interaktion von humanen Gehirnzellen“ (ForInter) Antworten auf die Frage, was die Medizin in Forschung und Anwendung mit genomeditierten Gehirnzellen und daraus geformten Gehirnorganoiden machen darf – und was nicht. Was darf die Wissenschaft, was darf die Medizin? Unser Erbgut lässt sich gezielt im Labor verändern. Die Techniken der Genomeditierung, als deren vielversprechendste derzeit die CRISPR/Cas-Technik gilt, bilden einen zentralen Schlüssel zur Therapie und Erforschung bisher nicht oder schwer therapierbarer Erkrankungen – aber auch ein Feld, auf dem noch zahlreiche wissenschaftliche, ethische und rechtliche Fragen zu beantworten sind.

Als „Gehirnorganoide“ oder auch „Mini-Brains“ werden kleine, z. B. aus induzierten pluripotenten Stammzellen (iPSZ) im Labor gezüchtete, dreidimensionale Zellverbände bezeichnet, die dem neuronalen Gewebe des menschlichen Gehirns sehr ähnlich sind. An ihren Strukturen und der Interaktion ihrer Zellen lassen sich etwa Erkrankungen des Gehirns grundlegend erforschen. Welche bestehenden Gesetze setzen den Rahmen für dieses Forschungsfeld? Wo fehlen Bestimmungen zur Regulierung therapeutischer Anwendungen? Muss ein Gehirnorganoid rechtlich geschützt werden – und wenn ja, in welchem Umfang?

„Ziel unseres Vorhabens ist es, den Rechtsrahmen für gegenwärtige und zukünftig denkbare Szenarien der Forschung an aus genomeditierten iPSZ generierten Gehirnzellen und deren therapeutischer Verwendung zu analysieren und Vorschläge zur Anpassung des rechtlichen Rahmens unter Einbeziehung ethischer Aspekte zu erarbeiten“, fasst Projektleiter Hans-Georg Dederer zusammen. „Wir zeigen überdies den für kombinierte Zell- und Gentherapien anwendbaren Rechtsrahmen im Hinblick auf die zukünftig mögliche Transplantation genomeditierter Gehirnzellen auf“, ergänzt David Hamburger vom Forscherteam. Dabei werden auch datenschutzrechtliche Problemstellungen im Zusammenhang mit genetischen und epigenetischen Datenanalysen zu behandeln sein.

Quelle: IDW

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Quellen-URL (abgerufen am 19.04.2024 - 09:27): http://www.neuromedizin.de/Wissenschaft/Rechtsrahmen-fuer-Forschung-und-Therapien-mit-genomeditierte.htm
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