Dapagliflozin erhielt von der EMA die EU-Zulassung für die Behandlung der Herzinsuffizienz- neue Behandlungsoption
Die Herzinsuffizienz ist eine lebensbedrohliche Krankheit, unter der allein in Deutschland fast 2,5 Millionen Menschen leiden, bei etwa der Hälfte liegt eine reduzierte Ejektionsfraktion vor. Nun ist als erster SGLT-2-Inhibitor hat Dapagliflozin im November 2020 von der Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) die Zulassung zur Behandlung symptomatischer chronischer Herzinsuffizienz mit reduzierter Ejektionsfraktion (HFrEF) bei Erwachsenen mit und ohne Typ-2-Diabetes (T2D) erhalten. Dapagliflozin (Forxiga®) konnte in der zulassungsrelevanten Studie DAPA-HF signifikant das Mortalitätsrisiko senken, die Zahl der Hospitalisierungen reduzieren und die Symptome verbessern. Damit steht nun in Deutschland eine effektive, gut verträgliche und mit nur einer Dosierung, 1x täglich, eine einfach zu handhabende neue Therapieoption für HFrEF-Patienten zur Verfügung.

Die Zulassung für den SGLT-2-Inhibitor Dapagliflozin durch die Europäische Kommission basiert auf den überzeugenden Daten der DAPA-HF-Studie. Darin konnte Dapagliflozin zusätzlich zur Standardtherapie vs. Placebo das Risiko des kombinierten primären Endpunktes bestehend aus kardiovaskulär-bedingtem Tod (CV-Tod) oder Verschlechterung der Herzinsuffizienz (definiert als Hospitalisierung oder notfallmäßiger Arztkontakt wegen Herzinsuffizienz) signifikant um relativ 26 % verringern (16,3 % vs. 21,2 %; HR 0,74; 95 %-KI: 0,65 – 0,85; p<0,001).3,4 Das Risiko für CV-Tod war unter Dapagliflozin vs. Placebo um relativ 18 % reduziert (9,6 % vs. 11,5 %; HR 0,82; 95 %-KI: 0,69 – 0,98; p = 0,029).3,4 Gleichzeitig ergab die Auswertung der Patient Reported Outcomes (PRO) eine signifikante und klinisch relevante Verbesserung des wahrgenommenen Gesundheitszustandes (gemessen mittels Gesamtsymptom-Score des Kansas City Cardiomyopathy Questionnaire (KCCQ)) unter Dapagliflozin.3,4 Das Sicherheitsprofil von Dapagliflozin in der Phase-III-Studie DAPA-HF entsprach dem bekannten Sicherheitsprofil des Medikaments.

„Die Zulassung von Dapagliflozin zur Behandlung der Herzinsuffizienz ist ein echter Durchbruch, insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese schwere Erkrankung in Deutschland trotz vorhandener Behandlungsoptionen der häufigste Grund für eine Hospitalisierung bei Menschen ab 65 Jahren ist, und dass die Hälfte der Patientinnen und Patienten mit Herzinsuffizienz in den ersten fünf Jahren nach der Diagnose verstirbt“, so Dr. Klaus Hinterding, Vice President Medical & Regulatory bei AstraZeneca Deutschland und Mitglied der Geschäftsleitung. „Für Menschen mit Herzinsuffizienz steht mit Dapagliflozin nun in Deutschland eine neue Behandlungsoption zur Verfügung, die sowohl das Risiko kardiovaskulär-bedingter Todesfälle als auch Hospitalisierungen aufgrund von Herzinsuffizienz reduzieren kann, bei gleichzeitiger Symptomverbesserung“.

Quelle: PI AstraZeneca, 04.11.2020

(map)
Zurück zur Startseite
Weitere Newsmeldungen
    • Abwehrsystem Eisenmangel: Salmonellen unterlaufen Immunabwehr
      Eisen ist für alle Lebewesen unverzichtbar. Unser Körper schützt sich vor Krankheitserregern, indem er ihnen wichtige Nährstoffe wie Eisen entzieht. Steht Bakterien nicht genügend Eisen zur Verfügung, hören sie auf zu wachsen und sich zu vermehren. Doch nicht alle Erreger lassen sich so leicht austr...
      Mehr
    • Schlafdauer hat Auswirkungen auf kognitive Leistungsfähigkeit
      Forscher der University of Texas at San Antonio um Schlafforscherin Vanessa Young konnten nachweisen, dass kognitive Leistungsfähigkeit von Menschen, die jede Nacht länger als neun Stunden schlafen, massiv beeinträchtigt wird. Das gilt vor allem für diejenigen, die an Depressionen leiden.
      Mehr
Zum Archiv

Quellen-URL (abgerufen am 21.05.2025 - 17:03): http://www.neuromedizin.de/Weiteres/Dapagliflozin-erhielt-von-der-EMA-die-EU-Zulassung-fuer-die-.htm
Copyright © 2014 | http://www.neuromedizin.de ist ein Dienst der MedienCompany GmbH. | Medizin-Medienverlag | Amselweg 2, 83229 Aschau i. Chiemgau | Geschäftsführer: Beate Döring | Amtsgericht Traunstein | HRB 19711 | USt-IdNr.: DE 223237239