DEGAM veröffentlicht neue S1-Leitlinie zum Umgang mit dem Wunsch nach Suizidassistenz

Über die Suizidassistenz wird kontrovers diskutiert. 2020 kam neue Bewegung in die Debatte, als das Bundesverfassungsgericht klar gemacht hat, dass Menschen beim Suizid auch die Hilfe von Dritten in Anspruch nehmen dürfen. Das bisherige Verbot der gewerblichen Suizidassistenz wurde als verfassungswidrig erklärt. Eine neue gesetzliche Regelung gibt es bisher nicht.

Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) hat eine neue S1-Leitlinie zum Umgang mit dem Wunsch nach Suizidassistenz in der hausärztlichen Praxis veröffentlicht. Diese Handlungsempfehlung ist bislang weltweit die Einzige, die sich mit der Suizidassistenz im hausärztlichen Setting befasst.

Laut Prof. Martin Scherer, Präsident der DEGAM, wurde die Leitlinie entwickelt, um den Hausärztinnen und Hausärzten evidenzbasierte Empfehlungen zur Auseinandersetzung mit dem Thema zur Verfügung zu stellen.

Die S1-Leitlinie informiert Hausärztinnen und Hausärzte über die rechtlichen Rahmenbedingungen, klärt Begrifflichkeiten, gibt Empfehlungen zur Kommunikation mit den Patientinnen und Patienten und fasst Optionen zur Medikation unter Berücksichtigung des Betäubungsmittelgesetzes zusammen.

„Die wichtigste Botschaft unserer Leitlinie ist, das Gespräch mit dem Patienten / der Patientin nicht abreißen zu lassen. Die Leitlinie ist keine Anleitung zur Suizidassistenz, sondern gibt Empfehlungen, wie der Dialog mit einem Menschen mit Sterbewunsch gelingen kann“, kommentiert Dr. Ilja Karl, niedergelassener Hausarzt und gleichzeitig federführend an der Leitlinie beteiligt.

Um das in der Leitlinie zusammengefasste Wissen in die hausärztliche Praxis zu bringen, setzt sich die DEGAM dafür ein, die Inhalte in Fortbildungsangebote einzubinden und den kollegialen Austausch sowie das offene und unvoreingenommene Zuhören zu stärken.

Quelle: idw-online/PI DEGAM

(idw/bd)
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