Rüffel für Kodiervorgaben der Kassen
Der Risikostrukturausgleich verführt Kassen zur Diagnose-Optimierung: Ein höherer Morbiditätsanteil bedeutet höhere Zuwendungen aus dem Gesundheitsfonds. So nimmt es nicht wunder, dass manche Kasse Vertragsärzten mehr oder weniger deutlich nahelegt, ihre Behandlungsdaten entsprechend vorteilhaft zu kodieren. Dieser Praxis hat das Bundesversicherungsamt (BVA) nun einen Riegel vorgeschoben. Aufgrund der Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr droht die Behörde korrekturwütigen Kassen in Extremfall sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen. Der BVA-Jahresbericht 2011 listet eine Reihe besonders drastische Fälle auf. So schickte eine Krankenkasse etwa sogenannte Korrekturfragebögen an Ärzte, die damit ihre Diagnosen nachträglich ändern sollten. Noch direkter wollte es eine andere Kasse wissen: Sie forderte - Datenschutz? Welcher Datenschutz? - die direkte Datenübermittlung. Ärzten, die sich dieser Aufforderung widersetzten, wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung angedroht.
(mmh/map)
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Quellen-URL (abgerufen am 10.05.2025 - 00:09): http://www.neuromedizin.de/Verbaende/Rueffel-fuer-Kodiervorgaben-der-Kassen.htm
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