Das Patientenrechtegesetz hat den Bundesrat passiert und tritt damit wie vorgesehen mit seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Das neue, lang diskutierte Gesetz fasst bereits bestehende Bestimmungen zusammen und erweitert sie maßgeblich. So wird der Behandlungsvertrag nun im BGB verankert und regelt die Vertragsbeziehungen zwischen Patienten und Leistungserbringern umfassend und zentral. Detailliert geregelt wurde die Informationspflicht gegenüber Patienten - nicht nur im Hinblick auf Umfang und Risiken und Behandlung, sondern auch auf die Kosten. Die Regularien für die Informations- und Dokumentationspflichten sowie neue Transparenzvorgaben stellen dabei größere Anforderungen an Ärzte ebenso wie Praxisteams. Stärker in den Vordergrund gerückt wurden die Patientenrechte nicht nur gegenüber Ärzten, sondern auch gegenüber den Krankenkassen. Diese müssen Patienten stärker unterstützen und medizinisch notwendige Leistungen schneller genehmigen. Darüber hinaus werden Patientenorganisationen stärker in die Bedarfsplanung einbezogen.
(mmh)
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